In einem ersten Schritt war die Kontingentierung des Verbrauchs vorgesehen, wobei der Bund ein Reduktionsziel im Vergleich zum Vorjahr vorgegeben hätte. Wenn dadurch das Risiko eines Totalausfalls der Stromversorgung nicht hätte abgewendet werden können, war als ultimative Lösung die Teilabschaltung des Stromnetzes vorgesehen. Teile des Netzes wären dann für vier Stunden oder sogar für acht Stunden abgeschaltet worden.
Bei vielen Verbrauchern hat dies grosse Ängste ausgelöst, im Speziellen bei Betreibern von Infrastrukturanlagen oder Betrieben im Gesundheits- und Lebensmittelsektor. Glücklich schätzen konnten sich Unternehmen, die bereits über eine Notstromanlage verfügten. Kurzfristige Beschaffungen waren aufgrund von Lieferengpässen kaum mehr möglich.
Auf Bundesebene wurden im Schnellzugstempo Winterreserven aufgebaut, die im Fall einer Mangellage hätten abgerufen werden können.
Die Strommangellage ist zum Glück nicht eingetroffen. Der ausgesprochen milde Winter führte zu einem reduzierten Verbrauch. Der EWS-Stromabsatz ging gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt um 10 Prozent zurück, der Absatz in Gebieten mit einer hohen Dichte an Elektroheizungen reduzierte sich im Winter um bis zu 30 Prozent. Gleichzeitig lieferten die französischen Kernkraftwerke zuverlässige Mengen an Strom in die Schweiz und die Gasversorgung in Europa war gewährleistet. Die gute Versorgungslage wirkte sich auch auf die Strompreise aus. Diese fielen im ersten Quartal 2023 rund 30 Prozent tiefer aus als im vierten Quartal 2022.
Die hohe Abhängigkeit von Importen in den Wintermonaten wurde in dieser Periode offensichtlich. Das Bundesparlament ergriff die Initiative und beschloss den sogenannten «Solar- und Windexpress». Diese Beschleunigungsvorlagen für den Bau grosser Photovoltaik- und Windenergieanlagen haben zum Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu stimulieren. Der Fokus der beschleunigten Verfahren richtet sich vornehmlich auf die Winterproduktion.
EWS sondierte in ihrem Versorgungsgebiet verschiedene Standorte für den Zubau von erneuerbarer Energie, insbesondere mittels alpiner Photovoltaikanlagen. Daraus entstand die Projektidee «Alpin Solar Ybrig». Die Genossame Schwyz stellt eine Fläche von rund 10 Hektaren zur Verfügung, auf welcher eine Anlage mit einer Produktion von 12 Gigawattstunden Solarstrom pro Jahr gebaut werden kann. EWS kann bei diesem Pionierprojekt auf die Kompetenz und die Erfahrung von Axpo zurückgreifen, die auch an anderen Standorten in der Schweiz derartige Grossanlagen mit hohem Winterstromanteil entwickelt. Alpine Solaranlagen liefern wichtigen Winterstrom, da sie oft über dem Nebel liegen und von der Schneereflexion sowie kälteren Temperaturen profitieren.
Sollte auch die Standortgemeinde Oberiberg dem Projekt im Frühling 2024 zustimmen, ist die Eingabe der Baubewilligung für Sommer 2024 vorgesehen. Wenn keine Einsprachen erfolgen, könnte ein Teil der Anlage im Jahr 2025 in Betrieb gehen.
Das Geschäftsjahr war auch geprägt von besorgten Reaktionen unserer Kundinnen und Kunden auf die hohen EWS-Tarife. Da sich die Einkaufssituation in der Zwischenzeit entspannt hat, konnte EWS auf Oktober 2023 eine Tarifreduktion vornehmen.
EWS gelang es, das konstante Wachstum im Gebäudetechnik- und Infrastrukturbereich beizubehalten. Allerdings kann die hohe Nachfrage nach Photovoltaikanlagen trotz vorausschauender Organisation kaum bewältigt werden, weil die notwendigen Fachkräfte zunehmend fehlen. Um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, bietet EWS ab Sommer 2024 Ausbildungsplätze für angehende Solarinstallateure an.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung danken dem Team Rot für seinen grossen Einsatz in diesem herausfordernden Jahr.
Vielen Dank auch an Sie, liebe Aktionärin und lieber Aktionär, für Ihr Interesse an EWS und Ihr Vertrauen in unsere ganze Belegschaft.
Thomas Reithofer
Präsident des Verwaltungsrats
Peter Suter
Vorsitzender der Geschäftsleitung
EWS konnte auf Oktober 2023 eine Tarifreduktion vornehmen.
2022/23
2021/22
+ 1,1 %
- 8,4 %
+ 21,2 %
+ 15,9 %
– 0,4 %
+ 2,5 %
+ 7,7 %
+ 779,3 %
+ 60,0 %
*Antrag des Verwaltungsrats
+ 8,5 %
– 10,7 %
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Das Geschäftsjahr 2022/23 von EWS wurde massgeblich von drei Faktoren geprägt. Der Stromabsatz hat im Vergleich zum Vorjahr um über zehn Prozent abgenommen. Nebst dem milden Winter hatten die hohen Strompreise einen Einfluss auf den Verbrauch. Der voranschreitende Ausbau der erneuerbaren Energien und der damit verbundene Eigenverbrauch von selbstproduziertem Sonnenstrom durch die Kundinnen und Kunden wird im EWS-Versorgungsgebiet zunehmend spürbar. Auf der Beschaffungsseite haben sich die Strompreise von ihren Höchstständen von Ende August 2022 zwar beträchtlich zurückgebildet, sie verbleiben aber auf hohem Niveau.
Die Gesamtleistung hat sich um 17,4 Mio. Franken erhöht. In den Bereichen Energie und Netznutzung ist der Stromverbrauch in allen Kundensegmenten zurückgegangen; wegen der höheren Stromtarife nahm der Umsatz dennoch zu. Der Bereich Gebäudetechnik profitierte von einer unverändert hohen Nachfrage, insbesondere nach Photovoltaikanlagen. Der Schaltanlagenbau entwickelte sich stark.Erfolgsrechnung
Über das Verteilnetz von EWS wurden 240 Mio. kWh Strom transportiert, 8,4 Prozent weniger als im Vorjahr (262 Mio. kWh). Die Gesamtleistung liegt 17,4 Mio. Franken oder 21,2 Prozent über dem Vorjahreswert und beträgt neu 99,7 Mio. Franken (Vorjahr 82,2 Mio. Franken). Die starke Zunahme der Gesamtleistung beruht mehrheitlich auf dem höheren Umsatz aus der Lieferung von Strom. Der Umsatz im Stromgeschäft (Energie und Netznutzung) ist um 11,9 Mio. Franken angestiegen. EWS war gezwungen, die frappant angestiegenen Kosten für die Strombeschaffung in die Tarife 2023 einzukalkulieren. Mittlerweile sind die Preise an der Strombörse wieder gesunken. Die Preise konnten daher per 1. Oktober 2023 um 15 % reduziert werden. Im Bereich Gebäudetechnik sowie in den Nebengeschäften nahm der Umsatz um erfreuliche 5,8 Mio. Franken zu und erreichte 26,0 Mio. Franken (Vorjahr 20,2 Mio. Franken).
Der Betriebsaufwand stieg um 21,9 Prozent auf 95,8 Mio. Franken. Der Mehraufwand ist zu einem grossen Teil auf die hohen Beschaffungspreise für Strom zurückzuführen. Auch für die Nutzung der Vorliegernetze musste mehr bezahlt werden. Für Material und Fremdleistungen hat der Aufwand als Folge der höheren Leistung im Drittgeschäft im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Der höhere Personalbestand – 182 Mitarbeitende teilen sich 166 Vollzeitstellen (Zunahme um 13 Mitarbeitende) – sowie Lohnanpassungen per 2023 führten zum höheren Personalaufwand. Der Übrige Betriebsaufwand hat bei diversen Positionen (u. a. Mieten, IT-Kosten) zugenommen, ist aber dennoch um insgesamt 1,1 Mio. Franken tiefer (Auflösung einer Rückstellung). Die Abschreibungen auf den Sachanlagen liegen auf Vorjahresniveau. Der Einbau von Smart Metern konnte nach dem Lieferstopp des Herstellers im Vorjahr wieder aufgenommen werden. Die hohen Investitionen in die Cybersicherheit von EWS werden innerhalb von wenigen Jahren abgeschrieben. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern beträgt 3,9 Mio. Franken (Vorjahr 3,7 Mio. Franken).
Bilanz
Die Sachanlagen haben sich netto wenig verändert (-0,1 Mio. Franken). Den Investitionen von insgesamt 3,6 Mio. Franken in neue Sachanlagen stehen etwas höhere Abschreibungen gegenüber. Die offenen Forderungen sind infolge der höheren Stromrechnungen angestiegen. Im Vorjahr musste noch eine hohe Unterdeckung bei den Strombeschaffungskosten abgegrenzt werden (Aktive Rechnungsabgrenzung). Der im letzten Jahr tiefe Bestand an Flüssigen Mitteln hat sich auf den betrieblich angemessenen Wert erholt.
Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital dank der Zuweisung an die Gewinnreserven und dem Bilanzgewinn um 1,7 Mio. Franken an. Das kurzfristige Fremdkapital nahm um 9,4 Mio. Franken zu, die offenen Rechnungen für die Strombeschaffung sind höher. Das langfristige Fremdkapital ist vor allem aufgrund tieferer Rückstellungen um 1,5 Mio. Franken gesunken.
EWS schlägt der Generalversammlung vor, wieder zur früheren Ausschüttung einer Dividende von 80 Franken je Aktie zurückzukehren (Antrag des Verwaltungsrats).
Investitionen
EWS hat 4,2 Mio. Franken in die eigenen sowie in die gemieteten Verteilnetzanlagen in ihrem Versorgungsgebiet investiert. Der im Vorjahr unterbrochene Austausch der konventionellen Stromzähler durch Smart Meter wurde wieder aufgenommen. Mittlerweile sind 70 Prozent der Zähler auf die neue Technologie umgestellt. Mit dem Projekt «OT-Security» hat EWS umfangreich in die Sicherung ihrer Stromversorgungsinfrastruktur und Kommunikationswege gegen Cyberangriffe investiert.
Stromabsatz
Der Stromverbrauch hat im Vergleich zum Vorjahr um 26 GWh abgenommen. Bei den Privatkunden betrug der Rückgang 7,1 Prozent, die Geschäftskunden haben gar 17,0 Prozent weniger Strom bezogen. Die hohen Strompreise sind nebst dem milden Winter dafür verantwortlich. Zudem gewinnen die Kundinnen und Kunden im EWS-Versorgungsgebiet mehr Strom aus erneuerbaren Energien. Der zunehmende Eigenverbrauch von Sonnenstrom manifestiert sich bei EWS in einem tieferen Stromabsatz.
30.09.23 | 30.09.22 | ||
(Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
Flüssige Mittel | 11‘911 | 2‘204 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (3) | 18‘357 | 10‘209 |
Übrige kurzfristige Forderungen | 262 | 87 | |
Vorräte und Aufträge in Arbeit | 100 | 100 | |
Aktive Rechnungsabgrenzungen | (4) | 4‘658 | 12‘894 |
Total Umlaufvermögen | 35‘288 | 25‘494 | |
Finanzanlagen | 650 | 700 | |
Sachanlagen | (5) | 34‘428 | 34‘523 |
Total Anlagevermögen | 35‘078 | 35‘223 | |
Total Aktiven | 70‘366 | 60‘717 |
30.09.23 | 30.09.21 | ||
(Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1‘568 | 1‘859 | |
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten ggü. Beteiligten | 3‘000 | 0 | |
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | (6) | 2‘046 | 1‘650 |
Passive Rechnungs-abgrenzungen | (7) | 22‘359 | 16‘035 |
Kurzfristige Rückstellungen | 280 | 321 | |
Total kurzfristiges Fremdkapital | 29‘253 | 19‘865 | |
Übrige langfristige Verbindlichkeiten | (8) | 5‘213 | 4‘931 |
Langfristige Rückstellungen | (9) | 18‘117 | 19‘872 |
Total langfristiges Fremdkapital | 23‘330 | 24‘803 | |
Total Fremdkapital | 52‘583 | 44‘668 | |
Aktienkapital | (10) | 3'000 | 3'000 |
Gesetzliche Gewinnreserve | 1'500 | 1'500 | |
Freiwillige Gewinnreserve | 10‘000 | 8‘400 | |
Bilanzgewinn | 3‘283 | 3‘149 | |
Total Eigenkapital | 17‘783 | 16‘049 | |
Total Passiven | 70‘366 | 60‘717 |
Erfolgsrechnung | 2022/23 | 2021/22 | |
(Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
Nettoumsatz aus Energiegeschäft und Netznutzung | 72‘089 | 60‘209 | |
Nettoumsatz aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften | 25‘975 | 20‘162 | |
Aktivierte Eigenleistungen | 933 | 1‘181 | |
Übriger Betriebsertrag | 655 | 660 | |
Gesamtleistung | 99‘652 | 82‘212 | |
Energiebeschaffungs- und Netznutzungsaufwand | – 52‘808 | – 42‘239 | |
Material und Fremdleistungen | – 15‘575 | – 9‘662 | |
Personalaufwand | – 16‘227 | – 14‘125 | |
Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | – 2‘476 | – 2‘698 | |
Übriger Betriebsaufwand | – 5‘024 | – 6‘119 | |
Abschreibungen | – 3‘654 | – 3‘686 | |
Betriebsaufwand | – 95‘764 | – 78‘529 | |
Betriebsergebnis | 3‘888 | 3‘683 | |
Finanzertrag | 11 | 12 | |
Finanzaufwand | – 71 | – 156 | |
Ertragssteuern | – 594 | – 537 | |
Unternehmens-ergebnis | 3‘234 | 3‘002 |
1. Allgemeine Informationen
Die EWS AG (EWS) ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Schwyz. Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beträgt 156 (Vorjahr 145).
2. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss entspricht dem schweizerischen Gesetz. Der Verwaltungsrat von EWS genehmigte die vorliegende Jahresrechnung am 28. November 2023. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung am 22. Januar 2024. Im Folgenden werden die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze aufgeführt, soweit diese nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind. Zur langfristigen Sicherung des Unternehmens wird die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen.
Verzicht auf zusätzliche Angaben
Da die CKW AG, welche EWS kontrolliert, eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat EWS in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangsangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten und Revisionshonoraren sowie auf die Darstellung einer Geldflussrechnung und eines Lageberichtes verzichtet.
Nettoumsatz
Umsatzerlöse aus dem Energiegeschäft und der Netznutzung gelten als realisiert und werden als Umsatz erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist. Die Bemessung der Lieferung basiert zum Geschäftsjahresabschluss grösstenteils auf Zählerablesungen. Falls zu diesem Zeitpunkt keine Zählerablesung stattfinden kann, wird der Umsatzerlös basierend auf statistischen Werten geschätzt und erfasst.
Auftragserlöse aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften werden in dem Zeitpunkt erfasst, wo Nutzen und Gefahren an den Auftraggeber übergehen. Erträge aus dem Erbringen von Kundenaufträgen werden periodengerecht aufgrund der erbrachten Dienstleistung berechnet und erfasst. Falls es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, wird der zu erwartende Verlust sofort als Aufwand erfasst. Generell werden die Umsätze nach Abzug von Mehrwertsteuer und Rabatten ausgewiesen.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. Erstellungswert abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung der Kraftwerke, Netzanlagen, Mobilien, IT und Fahrzeuge erfolgt linear aufgrund branchenüblicher, technisch-wirtschaftlich erwarteter Nutzungsdauern und unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Grundstücke und Gebäude werden zu Anschaffungswerten aktiviert. Auf den Gebäuden wird objektbezogen abgeschrieben, Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau sind zu Herstellkosten bewertet. Während der Erstellungsphase werden keine Abschreibungen vorgenommen. Bei Anzeichen von Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
30.09.23 | 30.09.22 | ||
TCHF | TCHF | ||
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18‘357 | 10’209 | |
Total Forderungen aus Energiegeschäft und Netznutzung | 14‘800 | 8’489 | |
Aus Energiegeschäft und Netznutzung | 16‘445 | 9’432 | |
Delkredere | – 1‘645 | – 943 | |
Total Forderungen aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften | 3‘557 | 1’720 | |
Aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften | 3‘952 | 1’911 | |
Delkredere | – 395 | – 191 | |
4. Aktive Rechnungsabgrenzung | 4‘658 | 12‘894 | |
Unterdeckung Stromgeschäft | 4‘669 | 12‘873 | |
Übrige | – 11 | 21 | |
5. Sachanlagen | 34‘428 | 34’523 | |
Produktionsanlagen | 889 | 956 | |
Verteilanlagen | 17‘381 | 15’113 | |
Grundstücke und Gebäude | 14‘759 | 15’335 | |
Übrige Sachanlagen | 790 | 997 | |
Anlagen im Bau | 609 | 2’122 | |
6. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2‘046 | 1’650 | |
Dritte | 2‘046 | 1’650 | |
7. Passive Rechnungsabgrenzung | 22‘359 | 16’035 | |
Dritte | 8‘979 | 14’685 | |
Beteiligte | 13‘380 | 1‘350 |
8. Übrige langfristige Verbindlichkeiten
In den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten werden mehrheitlich Kostenbeiträge (Anschlussbeiträge) bilanziert. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert des erhaltenen Mittelzuflusses, abzüglich erfolgswirksamer Auflösung. Die Verbindlichkeiten werden linear über die Vertragsdauer, bei unbefristetem Anschlussrecht über die Nutzungsdauer des Anschlusses, aufgelöst.
9. Langfristige Rückstellungen
Diese Position enthält Rückstellungen für betraglich oder zeitlich ungewisse Verpflichtungen und Risiken sowie Vorsorgerückstellungen.
30.09.23 | 30.09.22 | ||
TCHF | TCHF | ||
Langfristige Rückstellungen | 18‘117 | 19’872 | |
Rückstellungen für Energiebeschaffungs-risiken | 5’000 | 5’000 | |
Übrige langfristige Rückstellungen | 13‘117 | 14’872 |
10. Aktienkapital
Das Aktienkapital ist eingeteilt in 30 000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nominalwert von je 100 CHF.
Bedeutender Aktionär: | |||
Centralschweizerische Kraftwerke AG, Luzern | 90,15% | 90,15% |
11. Eventualverpflichtungen
EWS ist im Zusammenhang mit dem Installationsgeschäft an einfachen Gesellschaften (ARGE) beteiligt. Gemäss Art. 544 Abs. 3 OR haften die Gesellschafter von einfachen Gesellschaften solidarisch. Zur Verminderung der Risiken schliessen die einfachen Gesellschaften in der Regel separate Haftpflichtversicherungen ab. Zudem besteht eine Versicherungsdeckung innerhalb der normalen Betriebshaftpflichtversicherung.
CHF | |||
Gewinnvortrag | 49‘221.16 | ||
Unternehmensergebnis | 3‘234‘329.53 | ||
Der verfügbare Bilanzgewinn beträgt | 3‘283‘550.69 |
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung folgende Gewinnverwendung:
CHF | |||
Ausrichtung einer Dividende von 80 CHF je Aktie von nom. 100 CHF auf 30'000 Aktien | 2'400'000.00 | ||
Einlage in die Freiwillige Gewinnreserve | 800‘000.00 | ||
Vortrag auf neue Rechnung | 83‘550.69 | ||
Bilanzgewinn am 30.09.2023 | 83‘550.69 |
Sofern dieser Antrag gutgeheissen wird, werden ausgeschüttet:
je Aktie CHF | |||
Dividende brutto | 80.00 | ||
Abzüglich eidgenössischer Verrechnungssteuer von 35 % | 28.00 | ||
Dividende netto | 52.00 |
Die Dividende wird am 29. Januar 2024 überwiesen. Die EWS AG stellt keine separate Dividendenabrechnung zu.
Schwyz, 28. November 2023, im Namen des Verwaltungsrats
Der Präsident
Thomas Reithofer
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der EWS AG (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Erfolgsrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung auf den Seiten 10 bis 14 dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung und unseren dazugehörigen Bericht.
Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Jahresrechnung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten Internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Verwaltungsrat angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bericht auf die dazugehörigen Angaben in der Jahresrechnung aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Berichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben.
Wir kommunizieren mit dem Verwaltungsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung identifizieren.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
KPMG AG
Sandro Mascarucci
Zugelassener Revisionsexperte, Leitender RevisorMelanie Gamma
Zugelassene Revisionsexpertin
Luzern, 28. November 2023
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