Geschäftsbericht

Geschäftsbericht

Im Herbst 2022 berei­tete sich die Ener­gie­bran­che auf die dro­hende Strom­man­gel­lage vor. Auch EWS war mit ihren grös­se­ren Kunden in Kon­takt und hat über die geplan­ten Mass­nah­men informiert.

In einem ersten Schritt war die Kon­tin­gen­tie­rung des Ver­brauchs vor­ge­se­hen, wobei der Bund ein Reduk­ti­ons­ziel im Ver­gleich zum Vor­jahr vor­ge­ge­ben hätte. Wenn dadurch das Risiko eines Total­aus­falls der Strom­ver­sor­gung nicht hätte abge­wen­det werden können, war als ulti­ma­tive Lösung die Teil­ab­schal­tung des Strom­net­zes vor­ge­se­hen. Teile des Netzes wären dann für vier Stun­den oder sogar für acht Stun­den abge­schal­tet worden. 

Bei vielen Ver­brau­chern hat dies grosse Ängste aus­ge­löst, im Spe­zi­el­len bei Betrei­bern von Infra­struk­tur­an­la­gen oder Betrie­ben im Gesund­heits- und Lebens­mit­tel­sek­tor. Glück­lich schät­zen konn­ten sich Unter­neh­men, die bereits über eine Not­strom­an­lage ver­füg­ten. Kurz­fris­tige Beschaf­fun­gen waren auf­grund von Lie­fer­eng­päs­sen kaum mehr möglich.

Auf Bun­des­ebene wurden im Schnell­zugs­tempo Win­ter­re­ser­ven auf­ge­baut, die im Fall einer Man­gel­lage hätten abge­ru­fen werden können.

Die Strom­man­gel­lage ist zum Glück nicht ein­ge­trof­fen. Der aus­ge­spro­chen milde Winter führte zu einem redu­zier­ten Ver­brauch. Der EWS-Strom­ab­satz ging gegen­über dem Vor­jahr im Durch­schnitt um 10 Pro­zent zurück, der Absatz in Gebie­ten mit einer hohen Dichte an Elek­tro­hei­zun­gen redu­zierte sich im Winter um bis zu 30 Pro­zent. Gleich­zei­tig lie­fer­ten die fran­zö­si­schen Kern­kraft­werke zuver­läs­sige Mengen an Strom in die Schweiz und die Gas­ver­sor­gung in Europa war gewähr­leis­tet. Die gute Ver­sor­gungs­lage wirkte sich auch auf die Strom­preise aus. Diese fielen im ersten Quar­tal 2023 rund 30 Pro­zent tiefer aus als im vier­ten Quar­tal 2022.

Die hohe Abhän­gig­keit von Impor­ten in den Win­ter­mo­na­ten wurde in dieser Peri­ode offen­sicht­lich. Das Bun­des­par­la­ment ergriff die Initia­tive und beschloss den soge­nann­ten «Solar- und Win­d­ex­press». Diese Beschleu­ni­gungs­vor­la­gen für den Bau gros­ser Pho­to­vol­taik- und Wind­ener­gie­an­la­gen haben zum Ziel, den Ausbau der erneu­er­ba­ren Ener­gien zu sti­mu­lie­ren. Der Fokus der beschleu­nig­ten Ver­fah­ren rich­tet sich vor­nehm­lich auf die Winterproduktion.

EWS son­dierte in ihrem Ver­sor­gungs­ge­biet ver­schie­dene Stand­orte für den Zubau von erneu­er­ba­rer Ener­gie, ins­be­son­dere mit­tels alpi­ner Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Daraus ent­stand die Pro­jekt­idee «Alpin Solar Ybrig». Die Genos­same Schwyz stellt eine Fläche von rund 10 Hektaren zur Ver­fü­gung, auf wel­cher eine Anlage mit einer Pro­duk­tion von 12 Giga­watt­stun­den Solar­strom pro Jahr gebaut werden kann. EWS kann bei diesem Pio­nier­pro­jekt auf die Kom­pe­tenz und die Erfah­rung von Axpo zurück­grei­fen, die auch an ande­ren Stand­or­ten in der Schweiz der­ar­tige Gross­an­la­gen mit hohem Win­ter­strom­an­teil ent­wi­ckelt. Alpine Solar­an­la­gen lie­fern wich­ti­gen Win­ter­strom, da sie oft über dem Nebel liegen und von der Schnee­re­fle­xion sowie käl­te­ren Tem­pe­ra­tu­ren profitieren.

Sollte auch die Stand­ort­ge­meinde Obe­ri­berg dem Pro­jekt im Früh­ling 2024 zustim­men, ist die Ein­gabe der Bau­be­wil­li­gung für Sommer 2024 vor­ge­se­hen. Wenn keine Ein­spra­chen erfol­gen, könnte ein Teil der Anlage im Jahr 2025 in Betrieb gehen.

Das Geschäfts­jahr war auch geprägt von besorg­ten Reak­tio­nen unse­rer Kun­din­nen und Kunden auf die hohen EWS-Tarife. Da sich die Ein­kaufs­si­tua­tion in der Zwi­schen­zeit ent­spannt hat, konnte EWS auf Okto­ber 2023 eine Tarif­re­duk­tion vornehmen.

EWS gelang es, das kon­stante Wachs­tum im Gebäu­de­tech­nik- und Infra­struk­tur­be­reich bei­zu­be­hal­ten. Aller­dings kann die hohe Nach­frage nach Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen trotz vor­aus­schau­en­der Orga­ni­sa­tion kaum bewäl­tigt werden, weil die not­wen­di­gen Fach­kräfte zuneh­mend fehlen. Um dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­zu­tre­ten, bietet EWS ab Sommer 2024 Aus­bil­dungs­plätze für ange­hende Solar­in­stal­la­teure an.

Der Ver­wal­tungs­rat und die Geschäfts­lei­tung danken dem Team Rot für seinen gros­sen Ein­satz in diesem her­aus­for­dern­den Jahr.

Vielen Dank auch an Sie, liebe Aktio­nä­rin und lieber Aktio­när, für Ihr Inter­esse an EWS und Ihr Ver­trauen in unsere ganze Belegschaft.

Thomas Reit­ho­fer
Prä­si­dent des Verwaltungsrats

Peter Suter
Vor­sit­zen­der der Geschäftsleitung

EWS konnte auf Okto­ber 2023 eine Tarif­re­duk­tion vornehmen.
Kennzahlen

2022/23

2021/22

Stromkunden
22’265
22‘023

+ 1,1 %

Transportierter Strom
240 Mio. kWh
262 Mio. kWh

- 8,4  %

Gesamtleistung
99’652 TCHF
82’212 TCHF

+ 21,2 %

Bilanzsumme
70‘366 TCHF
60’717 TCHF

+ 15,9 %

Anlagevermögen
35‘078 TCHF
35’223 TCHF

– 0,4 %

Investitionen in Sachanlagen
3‘559 TCHF
3’473 TCHF

+ 2,5 %

Jahresgewinn
3‘234 TCHF
3’002 TCHF

+ 7,7 %

Geldfluss aus Geschäftstätigkeit
14‘184 TCHF
-2’088 TCHF

+ 779,3 %

Aktienkapital
3'000 TCHF
3'000 TCHF
Dividende je Aktie nom. CHF 100
80* CHF
50 CHF

+ 60,0 %

*Antrag des Verwaltungsrats

Vollzeitstellen am 30.9.
166
153

+ 8,5 %

davon Lernende
25
28

– 10,7 %

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Finanzkommentar

Das Geschäfts­jahr 2022/23 von EWS wurde mass­geb­lich von drei Fak­to­ren geprägt. Der Strom­ab­satz hat im Ver­gleich zum Vor­jahr um über zehn Pro­zent abge­nom­men. Nebst dem milden Winter hatten die hohen Strom­preise einen Ein­fluss auf den Ver­brauch. Der vor­an­schrei­tende Ausbau der erneu­er­ba­ren Ener­gien und der damit ver­bun­dene Eigen­ver­brauch von selbst­pro­du­zier­tem Son­nen­strom durch die Kun­din­nen und Kunden wird im EWS-Ver­sor­gungs­ge­biet zuneh­mend spür­bar. Auf der Beschaf­fungs­seite haben sich die Strom­preise von ihren Höchst­stän­den von Ende August 2022 zwar beträcht­lich zurück­ge­bil­det, sie ver­blei­ben aber auf hohem Niveau.

Die Gesamt­leis­tung hat sich um 17,4 Mio. Fran­ken erhöht. In den Berei­chen Ener­gie und Netz­nut­zung ist der Strom­ver­brauch in allen Kun­den­seg­men­ten zurück­ge­gan­gen; wegen der höhe­ren Strom­ta­rife nahm der Umsatz den­noch zu. Der Bereich Gebäu­de­tech­nik pro­fi­tierte von einer unver­än­dert hohen Nach­frage, ins­be­son­dere nach Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Der Schalt­an­la­gen­bau ent­wi­ckelte sich stark.

Erfolgs­rech­nung

Über das Ver­teil­netz von EWS wurden 240 Mio. kWh Strom trans­por­tiert, 8,4 Pro­zent weni­ger als im Vor­jahr (262 Mio. kWh). Die Gesamt­leis­tung liegt 17,4 Mio. Fran­ken oder 21,2 Pro­zent über dem Vor­jah­res­wert und beträgt neu 99,7 Mio. Fran­ken (Vor­jahr 82,2 Mio. Fran­ken). Die starke Zunahme der Gesamt­leis­tung beruht mehr­heit­lich auf dem höhe­ren Umsatz aus der Lie­fe­rung von Strom. Der Umsatz im Strom­ge­schäft (Ener­gie und Netz­nut­zung) ist um 11,9 Mio. Fran­ken ange­stie­gen. EWS war gezwun­gen, die frap­pant ange­stie­ge­nen Kosten für die Strom­be­schaf­fung in die Tarife 2023 ein­zu­kal­ku­lie­ren. Mitt­ler­weile sind die Preise an der Strom­börse wieder gesun­ken. Die Preise konn­ten daher per ­1. Okto­ber 2023 um 15 % redu­ziert werden. Im Bereich Gebäu­de­tech­nik sowie in den Neben­ge­schäf­ten nahm der Umsatz um erfreu­li­che 5,8 Mio. Fran­ken zu und erreichte 26,0 Mio. Fran­ken (Vor­jahr 20,2 Mio. Fran­ken).

Der Betriebs­auf­wand stieg um 21,9 Pro­zent auf 95,8 Mio. Fran­ken. Der Mehr­auf­wand ist zu einem gros­sen Teil auf die hohen Beschaf­fungs­preise für Strom zurück­zu­füh­ren. Auch für die Nut­zung der Vor­lie­ger­netze musste mehr bezahlt werden. Für Mate­rial und Fremd­leis­tun­gen hat der Auf­wand als Folge der höhe­ren Leis­tung im Dritt­ge­schäft im Ver­gleich zum Vor­jahr zuge­nom­men. Der höhere Per­so­nal­be­stand – 182 Mit­ar­bei­tende teilen sich 166 Voll­zeit­stel­len (Zunahme um 13 Mit­ar­bei­tende) – sowie Lohn­an­pas­sun­gen per 2023 führ­ten zum höhe­ren Per­so­nal­auf­wand. Der Übrige Betriebs­auf­wand hat bei diver­sen Posi­tio­nen (u. a. Mieten, IT-Kosten) zuge­nom­men, ist aber den­noch um ins­ge­samt 1,1 Mio. Fran­ken tiefer (Auf­lö­sung einer Rück­stel­lung). Die Abschrei­bun­gen auf den Sach­an­la­gen liegen auf Vor­jah­res­ni­veau. Der Einbau von Smart Metern konnte nach dem Lie­fer­stopp des Her­stel­lers im Vor­jahr wieder auf­ge­nom­men werden. Die hohen Inves­ti­tio­nen in die Cyber­si­cher­heit von EWS werden inner­halb von weni­gen Jahren abge­schrie­ben. Das Betriebs­er­geb­nis vor Zinsen und Steu­ern beträgt 3,9 Mio. Fran­ken (Vor­jahr 3,7 Mio. Fran­ken).

Bilanz

Die Sach­an­la­gen haben sich netto wenig ver­än­dert (-0,1 Mio. Fran­ken). Den Inves­ti­tio­nen von ins­ge­samt 3,6 Mio. Fran­ken in neue Sach­an­la­gen stehen etwas höhere Abschrei­bun­gen gegen­über. Die offe­nen For­de­run­gen sind infolge der höhe­ren Strom­rech­nun­gen ange­stie­gen. Im Vor­jahr musste noch eine hohe Unter­de­ckung bei den Strom­be­schaf­fungs­kos­ten abge­grenzt werden (Aktive Rech­nungs­ab­gren­zung). Der im letz­ten Jahr tiefe Bestand an Flüs­si­gen Mit­teln hat sich auf den betrieb­lich ange­mes­se­nen Wert erholt.

Auf der Pas­siv­seite stieg das Eigen­ka­pi­tal dank der Zuwei­sung an die Gewinn­re­ser­ven und dem Bilanz­ge­winn um 1,7 Mio. Fran­ken an. Das kurz­fris­tige Fremd­ka­pi­tal nahm um 9,4 Mio. Fran­ken zu, die offe­nen Rech­nun­gen für die Strom­be­schaf­fung sind höher. Das lang­fris­tige Fremd­ka­pi­tal ist vor allem auf­grund tie­fe­rer Rück­stel­lun­gen um 1,5 Mio. Fran­ken gesun­ken.

EWS schlägt der Gene­ral­ver­samm­lung vor, wieder zur frü­he­ren Aus­schüt­tung einer Divi­dende von 80 Fran­ken je Aktie zurück­zu­keh­ren (Antrag des Ver­wal­tungs­rats).

Inves­ti­tio­nen

EWS hat 4,2 Mio. Fran­ken in die eige­nen sowie in die gemie­te­ten Ver­teil­netz­an­la­gen in ihrem Ver­sor­gungs­ge­biet inves­tiert. Der im Vor­jahr unter­bro­chene Aus­tausch der kon­ven­tio­nel­len Strom­zäh­ler durch Smart Meter wurde wieder auf­ge­nom­men. Mitt­ler­weile sind 70 Pro­zent der Zähler auf die neue Tech­no­lo­gie umge­stellt. Mit dem Pro­jekt «OT-Secu­rity» hat EWS umfang­reich in die Siche­rung ihrer Strom­ver­sor­gungs­in­fra­struk­tur und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wege gegen Cyber­an­griffe inves­tiert.

Strom­ab­satz

Der Strom­ver­brauch hat im Ver­gleich zum Vor­jahr um 26 GWh abge­nom­men. Bei den Pri­vat­kun­den betrug der Rück­gang 7,1 Pro­zent, die Geschäfts­kun­den haben gar 17,0 Pro­zent weni­ger Strom bezo­gen. Die hohen Strom­preise sind nebst dem milden Winter dafür ver­ant­wort­lich. Zudem gewin­nen die Kun­din­nen und Kunden im EWS-Ver­sor­gungs­ge­biet mehr Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien. Der zuneh­mende Eigen­ver­brauch von Son­nen­strom mani­fes­tiert sich bei EWS in einem tie­fe­ren Stromabsatz.
3 Fakten zu EWS
Elektrofahrzeuge
19
Stromleitungen
992 km
Smart Meter
19'907

Bilanz Aktiven

30.09.23 30.09.22
(Erläuterung) TCHF TCHF
Flüssige Mittel 11‘911 2‘204
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3) 18‘357 10‘209
Übrige kurzfristige Forderungen 262 87
Vorräte und Aufträge in Arbeit 100 100
Aktive Rechnungsabgrenzungen (4) 4‘658 12‘894
Total Umlaufvermögen 35‘288 25‘494
Finanzanlagen 650 700
Sachanlagen (5) 34‘428 34‘523
Total Anlagevermögen 35‘078 35‘223
Total Aktiven 70‘366 60‘717

Bilanz Passiven

30.09.23 30.09.21
(Erläuterung) TCHF TCHF
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1‘568 1‘859
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten ggü. Beteiligten 3‘000 0
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (6) 2‘046 1‘650
Passive Rechnungs-abgrenzungen (7) 22‘359 16‘035
Kurzfristige Rückstellungen 280 321
Total kurzfristiges Fremdkapital 29‘253 19‘865
Übrige langfristige Verbindlichkeiten (8) 5‘213 4‘931
Langfristige Rückstellungen (9) 18‘117 19‘872
Total langfristiges Fremdkapital 23‘330 24‘803
Total Fremdkapital 52‘583 44‘668
Aktienkapital (10) 3'000 3'000
Gesetzliche Gewinnreserve 1'500 1'500
Freiwillige Gewinnreserve 10‘000 8‘400
Bilanzgewinn 3‘283 3‘149
Total Eigenkapital 17‘783 16‘049
Total Passiven 70‘366 60‘717

Jahresrechnung

Erfolgsrechnung 2022/23 2021/22
(Erläuterung) TCHF TCHF
Nettoumsatz aus Energiegeschäft und Netznutzung 72‘089 60‘209
Nettoumsatz aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften 25‘975 20‘162
Aktivierte Eigenleistungen 933 1‘181
Übriger Betriebsertrag 655 660
Gesamtleistung 99‘652 82‘212
Energiebeschaffungs- und Netznutzungsaufwand – 52‘808 – 42‘239
Material und Fremdleistungen – 15‘575 – 9‘662
Personalaufwand – 16‘227 – 14‘125
Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen – 2‘476 – 2‘698
Übriger Betriebsaufwand – 5‘024 – 6‘119
Abschreibungen – 3‘654 – 3‘686
Betriebsaufwand – 95‘764 – 78‘529
Betriebsergebnis 3‘888 3‘683
Finanzertrag 11 12
Finanzaufwand – 71 – 156
Ertragssteuern – 594 – 537
Unternehmens-ergebnis 3‘234 3‘002

Anhang Jahresrechnung

1. All­ge­meine Infor­ma­tio­nen
Die EWS AG (EWS) ist eine Akti­en­ge­sell­schaft nach Schwei­zer Recht mit Sitz in Schwyz. Die Anzahl Voll­zeit­stel­len im Jah­res­durch­schnitt beträgt 156 (Vor­jahr 145).

2. Rech­nungs­le­gungs­grund­sätze
Der Jah­res­ab­schluss ent­spricht dem schwei­ze­ri­schen Gesetz. Der Ver­wal­tungs­rat von EWS geneh­migte die vor­lie­gende Jah­res­rech­nung am 28. Novem­ber 2023. Sie unter­liegt zudem der Geneh­mi­gung durch die Gene­ral­ver­samm­lung am 22. Januar 2024. Im Fol­gen­den werden die in der Jah­res­rech­nung ange­wand­ten Grund­sätze auf­ge­führt, soweit diese nicht vom Gesetz vor­ge­schrie­ben sind. Zur lang­fris­ti­gen Siche­rung des Unter­neh­mens wird die Mög­lich­keit zur Bil­dung und Auf­lö­sung von stil­len Reser­ven wahrgenommen.

Ver­zicht auf zusätz­li­che Anga­ben
Da die CKW AG, welche EWS kon­trol­liert, eine Kon­zern­rech­nung nach einem aner­kann­ten Stan­dard zur Rech­nungs­le­gung (IFRS) erstellt, hat EWS in Über­ein­stim­mung mit den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten auf die Anhangs­an­ga­ben zu ver­zins­li­chen Ver­bind­lich­kei­ten und Revi­si­ons­ho­no­ra­ren sowie auf die Dar­stel­lung einer Geld­fluss­rech­nung und eines Lage­be­rich­tes verzichtet.

Net­to­um­satz
Umsatz­er­löse aus dem Ener­gie­ge­schäft und der Netz­nut­zung gelten als rea­li­siert und werden als Umsatz erfasst, wenn die Lie­fe­rung erfolgt ist. Die Bemes­sung der Lie­fe­rung basiert zum Geschäfts­jah­res­ab­schluss gröss­ten­teils auf Zäh­ler­ab­le­sun­gen. Falls zu diesem Zeit­punkt keine Zäh­ler­ab­le­sung statt­fin­den kann, wird der Umsatz­er­lös basie­rend auf sta­tis­ti­schen Werten geschätzt und erfasst.

Auf­trags­er­löse aus Gebäu­de­tech­nik und Neben­ge­schäf­ten werden in dem Zeit­punkt erfasst, wo Nutzen und Gefah­ren an den Auf­trag­ge­ber über­ge­hen. Erträge aus dem Erbrin­gen von Kun­den­auf­trä­gen werden peri­oden­ge­recht auf­grund der erbrach­ten Dienst­leis­tung berech­net und erfasst. Falls es wahr­schein­lich ist, dass die gesam­ten Auf­trags­kos­ten die gesam­ten Auf­trags­er­löse über­stei­gen, wird der zu erwar­tende Ver­lust sofort als Auf­wand erfasst. Gene­rell werden die Umsätze nach Abzug von Mehr­wert­steuer und Rabat­ten ausgewiesen.

Sach­an­la­gen
Die Sach­an­la­gen werden zu Anschaf­fungs­kos­ten bzw. Erstel­lungs­wert abzüg­lich der kumu­lier­ten Abschrei­bun­gen bilan­ziert. Die Abschrei­bung der Kraft­werke, Netz­an­la­gen, Mobi­lien, IT und Fahr­zeuge erfolgt linear auf­grund bran­chen­üb­li­cher, tech­nisch-wirt­schaft­lich erwar­te­ter Nut­zungs­dau­ern und unter Berück­sich­ti­gung der steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Grund­stü­cke und Gebäude werden zu Anschaf­fungs­wer­ten akti­viert. Auf den Gebäu­den wird objekt­be­zo­gen abge­schrie­ben, Grund­stü­cke werden nicht abge­schrie­ben. Anla­gen im Bau sind zu Her­stell­kos­ten bewer­tet. Wäh­rend der Erstel­lungs­phase werden keine Abschrei­bun­gen vor­ge­nom­men. Bei Anzei­chen von Über­be­wer­tung werden die Buch­werte über­prüft und gege­be­nen­falls wertberichtigt.

30.09.23 30.09.22
TCHF TCHF
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18‘357 10’209
Total Forderungen aus Energiegeschäft und Netznutzung 14‘800 8’489
Aus Energiegeschäft und Netznutzung 16‘445 9’432
Delkredere – 1‘645 – 943
Total Forderungen aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften 3‘557 1’720
Aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften 3‘952 1’911
Delkredere – 395 – 191
4. Aktive Rechnungsabgrenzung 4‘658 12‘894
Unterdeckung Stromgeschäft 4‘669 12‘873
Übrige – 11 21
5. Sachanlagen 34‘428 34’523
Produktionsanlagen 889 956
Verteilanlagen 17‘381 15’113
Grundstücke und Gebäude 14‘759 15’335
Übrige Sachanlagen 790 997
Anlagen im Bau 609 2’122
6. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 2‘046 1’650
Dritte 2‘046 1’650
7. Passive Rechnungsabgrenzung 22‘359 16’035
Dritte 8‘979 14’685
Beteiligte 13‘380 1‘350

8. Übrige lang­fris­tige Ver­bind­lich­kei­ten
In den übri­gen lang­fris­ti­gen Ver­bind­lich­kei­ten werden mehr­heit­lich Kos­ten­bei­träge (Anschluss­bei­träge) bilan­ziert. Die Bilan­zie­rung erfolgt zum Nomi­nal­wert des erhal­te­nen Mit­tel­zu­flus­ses, abzüg­lich erfolgs­wirk­sa­mer Auf­lö­sung. Die Ver­bind­lich­kei­ten werden linear über die Ver­trags­dauer, bei unbe­fris­te­tem Anschluss­recht über die Nut­zungs­dauer des Anschlus­ses, aufgelöst.

9. Lang­fris­tige Rück­stel­lun­gen
Diese Posi­tion ent­hält Rück­stel­lun­gen für betrag­lich oder zeit­lich unge­wisse Ver­pflich­tun­gen und Risi­ken sowie Vorsorgerückstellungen.

30.09.23 30.09.22
TCHF TCHF
Langfristige Rückstellungen 18‘117 19’872
Rückstellungen für Energiebeschaffungs-risiken 5’000 5’000
Übrige langfristige Rückstellungen 13‘117 14’872

10. Akti­en­ka­pi­tal
Das Akti­en­ka­pi­tal ist ein­ge­teilt in 30 000 voll ein­be­zahlte Namen­ak­tien mit einem Nomi­nal­wert von je 100 CHF.

Bedeutender Aktionär:
Centralschweizerische Kraftwerke AG, Luzern 90,15% 90,15%

11. Even­tu­al­ver­pflich­tun­gen
EWS ist im Zusam­men­hang mit dem Instal­la­ti­ons­ge­schäft an ein­fa­chen Gesell­schaf­ten (ARGE) betei­ligt. Gemäss Art. 544 Abs. 3 OR haften die Gesell­schaf­ter von ein­fa­chen Gesell­schaf­ten soli­da­risch. Zur Ver­min­de­rung der Risi­ken schlies­sen die ein­fa­chen Gesell­schaf­ten in der Regel sepa­rate Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ab. Zudem besteht eine Ver­si­che­rungs­de­ckung inner­halb der nor­ma­len Betriebshaftpflichtversicherung.

Antrag Verwendung des Bilanzgewinns

CHF
Gewinnvortrag 49‘221.16
Unternehmensergebnis 3‘234‘329.53
Der verfügbare Bilanzgewinn beträgt 3‘283‘550.69

Der Ver­wal­tungs­rat bean­tragt der Gene­ral­ver­samm­lung fol­gende Gewinnverwendung:

CHF
Ausrichtung einer Dividende von 80 CHF je Aktie von nom. 100 CHF auf 30'000 Aktien 2'400'000.00
Einlage in die Freiwillige Gewinnreserve 800‘000.00
Vortrag auf neue Rechnung 83‘550.69
Bilanzgewinn am 30.09.2023 83‘550.69

Sofern dieser Antrag gut­ge­heis­sen wird, werden ausgeschüttet:

je Aktie CHF
Dividende brutto 80.00
Abzüglich eidgenössischer Verrechnungssteuer von 35 % 28.00
Dividende netto 52.00

Die Divi­dende wird am 29. Januar 2024 über­wie­sen. Die EWS AG stellt keine sepa­rate Divi­den­den­ab­rech­nung zu.

Schwyz, 28. Novem­ber 2023, im Namen des Verwaltungsrats

Der Prä­si­dent
Thomas Reit­ho­fer

Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der EWS AG, Schwyz

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Prü­fungs­ur­teil
Wir haben die Jah­res­rech­nung der EWS AG (die Gesell­schaft) – bestehend aus der Bilanz zum 30. Sep­tem­ber 2023 und der Erfolgs­rech­nung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, ein­schliess­lich einer Zusam­men­fas­sung bedeut­sa­mer Rech­nungs­le­gungs­me­tho­den – geprüft.


Nach unse­rer Beur­tei­lung ent­spricht die Jah­res­rech­nung auf den Seiten 10 bis 14 dem schwei­ze­ri­schen Gesetz und den Sta­tu­ten.

Grund­lage für das Prü­fungs­ur­teil

Wir haben unsere Abschluss­prü­fung in Über­ein­stim­mung mit dem schwei­ze­ri­schen Gesetz und den Schwei­zer Stan­dards zur Abschluss­prü­fung (SA-CH) durch­ge­führt. Unsere Ver­ant­wort­lich­kei­ten nach diesen Vor­schrif­ten und Stan­dards sind im Abschnitt «Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Revi­si­ons­stelle für die Prü­fung der Jah­res­rech­nung» unse­res Berichts wei­ter­ge­hend beschrie­ben. Wir sind von der Gesell­schaft unab­hän­gig in Über­ein­stim­mung mit den schwei­ze­ri­schen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und den Anfor­de­run­gen des Berufs­stands, und wir haben unsere sons­ti­gen beruf­li­chen Ver­hal­tens­pflich­ten in Über­ein­stim­mung mit diesen Anfor­de­run­gen erfüllt.

Wir sind der Auf­fas­sung, dass die von uns erlang­ten Prü­fungs­nach­weise aus­rei­chend und geeig­net sind, um als eine Grund­lage für unser Prü­fungs­ur­teil zu dienen.

Sons­tige Infor­ma­tio­nen

Der Ver­wal­tungs­rat ist für die sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen ver­ant­wort­lich. Die sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen umfas­sen die im Geschäfts­be­richt ent­hal­te­nen Infor­ma­tio­nen, aber nicht die Jah­res­rech­nung und unse­ren dazu­ge­hö­ri­gen Bericht.

Unser Prü­fungs­ur­teil zur Jah­res­rech­nung erstreckt sich nicht auf die sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen, und wir brin­gen kei­ner­lei Form von Prü­fungs­schluss­fol­ge­rung hierzu zum Aus­druck.

Im Zusam­men­hang mit unse­rer Abschluss­prü­fung haben wir die Ver­ant­wort­lich­keit, die sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen zu lesen und dabei zu wür­di­gen, ob die sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen wesent­li­che Unstim­mig­kei­ten zur Jah­res­rech­nung oder unse­ren bei der Abschluss­prü­fung erlang­ten Kennt­nis­sen auf­wei­sen oder ander­wei­tig wesent­lich falsch dar­ge­stellt erschei­nen.

Falls wir auf Grund­lage der von uns durch­ge­führ­ten Arbei­ten den Schluss ziehen, dass eine wesent­li­che fal­sche Dar­stel­lung dieser sons­ti­gen Infor­ma­tio­nen vor­liegt, sind wir ver­pflich­tet, über diese Tat­sa­che zu berich­ten. Wir haben in diesem Zusam­men­hang nichts zu berich­ten.

Ver­ant­wort­lich­kei­ten des Ver­wal­tungs­ra­tes für die Jah­res­rech­nung

Der Ver­wal­tungs­rat ist ver­ant­wort­lich für die Auf­stel­lung einer Jah­res­rech­nung in Über­ein­stim­mung mit den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten und den Sta­tu­ten und für die inter­nen Kon­trol­len, die der Ver­wal­tungs­rat als not­wen­dig fest­stellt, um die Auf­stel­lung einer Jah­res­rech­nung zu ermög­li­chen, die frei von wesent­li­chen fal­schen Dar­stel­lun­gen auf­grund von dolo­sen Hand­lun­gen oder Irr­tü­mern ist.

Bei der Auf­stel­lung der Jah­res­rech­nung ist der Ver­wal­tungs­rat dafür ver­ant­wort­lich, die Fähig­keit der Gesell­schaft zur Fort­füh­rung der Geschäfts­tä­tig­keit zu beur­tei­len, Sach­ver­halte im Zusam­men­hang mit der Fort­füh­rung der Geschäfts­tä­tig­keit – sofern zutref­fend – anzu­ge­ben sowie dafür, den Rech­nungs­le­gungs­grund­satz der Fort­füh­rung der Geschäfts­tä­tig­keit anzu­wen­den, es sei denn, der Ver­wal­tungs­rat beab­sich­tigt, ent­we­der die Gesell­schaft zu liqui­die­ren oder Geschäfts­tä­tig­kei­ten ein­zu­stel­len, oder hat keine rea­lis­ti­sche Alter­na­tive dazu.

Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Revi­si­ons­stelle für die Prü­fung der Jah­res­rech­nung

Unsere Ziele sind, hin­rei­chende Sicher­heit dar­über zu erlan­gen, ob die Jah­res­rech­nung als Ganzes frei von wesent­li­chen fal­schen Dar­stel­lun­gen auf­grund von dolo­sen Hand­lun­gen oder Irr­tü­mern ist, und einen Bericht abzu­ge­ben, der unser Prü­fungs­ur­teil beinhal­tet. Hin­rei­chende Sicher­heit ist ein hohes Mass an Sicher­heit, aber keine Garan­tie dafür, dass eine in Über­ein­stim­mung mit dem schwei­ze­ri­schen Gesetz und den SA-CH durch­ge­führte Abschluss­prü­fung eine wesent­li­che fal­sche Dar­stel­lung, falls eine solche vor­liegt, stets auf­deckt.

Fal­sche Dar­stel­lun­gen können aus dolo­sen Hand­lun­gen oder Irr­tü­mern resul­tie­ren und werden als wesent­lich gewür­digt, wenn von ihnen ein­zeln oder ins­ge­samt ver­nünf­ti­ger­weise erwar­tet werden könnte, dass sie die auf der Grund­lage dieser Jah­res­rech­nung getrof­fe­nen wirt­schaft­li­chen Ent­schei­dun­gen von Nut­zern beein­flus­sen.

Als Teil einer Abschluss­prü­fung in Über­ein­stim­mung mit dem schwei­ze­ri­schen Gesetz und den SA-CH üben wir wäh­rend der gesam­ten Abschluss­prü­fung pflicht­ge­mäs­ses Ermes­sen aus und bewah­ren eine kri­ti­sche Grund­hal­tung. Dar­über hinaus:

  • iden­ti­fi­zie­ren und beur­tei­len wir die Risi­ken wesent­li­cher fal­scher Dar­stel­lun­gen in der Jah­res­rech­nung auf­grund von dolo­sen Hand­lun­gen oder Irr­tü­mern, planen und führen Prü­fungs­hand­lun­gen als Reak­tion auf diese Risi­ken durch sowie erlan­gen Prü­fungs­nach­weise, die aus­rei­chend und geeig­net sind, um als Grund­lage für unser Prü­fungs­ur­teil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolo­sen Hand­lun­gen resul­tie­rende wesent­li­che fal­sche Dar­stel­lun­gen nicht auf­ge­deckt werden, ist höher als ein aus Irr­tü­mern resul­tie­ren­des, da dolose Hand­lun­gen kol­lu­si­ves Zusam­men­wir­ken, Fäl­schun­gen, beab­sich­tigte Unvoll­stän­dig­kei­ten, irre­füh­rende Dar­stel­lun­gen oder das Aus­ser­kraft­set­zen inter­ner Kon­trol­len beinhal­ten können.
  • gewin­nen wir ein Ver­ständ­nis von dem für die Abschluss­prü­fung rele­van­ten Inter­nen Kon­troll­sys­tem, um Prü­fungs­hand­lun­gen zu planen, die unter den gege­be­nen Umstän­den ange­mes­sen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prü­fungs­ur­teil zur Wirk­sam­keit des inter­nen Kon­troll­sys­tems der Gesell­schaft abzugeben.
  • beur­tei­len wir die Ange­mes­sen­heit der ange­wand­ten Rech­nungs­le­gungs­me­tho­den sowie die Ver­tret­bar­keit der dar­ge­stell­ten geschätz­ten Werte in der Rech­nungs­le­gung und damit zusam­men­hän­gen­den Angaben.
  • ziehen wir Schluss­fol­ge­run­gen über die Ange­mes­sen­heit des vom Ver­wal­tungs­rat ange­wand­ten Rech­nungs­le­gungs­grund­sat­zes der Fort­füh­rung der Geschäfts­tä­tig­keit sowie auf der Grund­lage der erlang­ten Prü­fungs­nach­weise, ob eine wesent­li­che Unsi­cher­heit im Zusam­men­hang mit Ereig­nis­sen oder Gege­ben­hei­ten besteht, die erheb­li­che Zwei­fel an der Fähig­keit der Gesell­schaft zur Fort­füh­rung der Geschäfts­tä­tig­keit auf­wer­fen können. Falls wir die Schluss­fol­ge­rung ziehen, dass eine wesent­li­che Unsi­cher­heit besteht, sind wir ver­pflich­tet, in unse­rem Bericht auf die dazu­ge­hö­ri­gen Anga­ben in der Jah­res­rech­nung auf­merk­sam zu machen oder, falls diese Anga­ben unan­ge­mes­sen sind, unser Prü­fungs­ur­teil zu modi­fi­zie­ren. Wir ziehen unsere Schluss­fol­ge­run­gen auf der Grund­lage der bis zum Datum unse­res Berichts erlang­ten Prü­fungs­nach­weise. Zukünf­tige Ereig­nisse oder Gege­ben­hei­ten können jedoch die Abkehr der Gesell­schaft von der Fort­füh­rung der Geschäfts­tä­tig­keit zur Folge haben.

    Wir kom­mu­ni­zie­ren mit dem Ver­wal­tungs­rat unter ande­rem über den geplan­ten Umfang und die geplante zeit­li­che Ein­tei­lung der Abschluss­prü­fung sowie über bedeut­same Prü­fungs­fest­stel­lun­gen, ein­schliess­lich etwa­iger bedeut­sa­mer Mängel im inter­nen Kon­troll­sys­tem, die wir wäh­rend unse­rer Abschluss­prü­fung iden­ti­fi­zie­ren.

    Bericht zu sons­ti­gen gesetz­li­chen und ande­ren recht­li­chen Anfor­de­run­gen

    In Über­ein­stim­mung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestä­ti­gen wir, dass ein gemäss den Vor­ga­ben des Ver­wal­tungs­ra­tes aus­ge­stal­te­tes Inter­nes Kon­troll­sys­tem für die Auf­stel­lung der Jah­res­rech­nung exis­tiert.

    Ferner bestä­ti­gen wir, dass der Antrag über die Ver­wen­dung des Bilanz­ge­win­nes dem schwei­ze­ri­schen Gesetz und den Sta­tu­ten ent­spricht, und emp­feh­len, die vor­lie­gende Jah­res­rech­nung zu genehmigen.

    KPMG AG

    Sandro Mas­ca­rucci

    Zuge­las­se­ner Revi­si­ons­experte, Lei­ten­der Revisor

    Mela­nie Gamma
    Zuge­las­sene Revi­si­ons­exper­tin

    Luzern, 28. Novem­ber 2023

Ihr Kon­takt

Marcel Betschart
Marcel Betschart
Bereichs­lei­ter Finan­zen und Administration