Die Stromproduktion in Europa hat sich stabilisiert und die Rohstoffpreise für Öl, Gas und Kohle, die nach wie vor den Strompreis bestimmen, sind gesunken. Dadurch haben sich die Preise auf dem europäischen Strommarkt entspannt und EWS konnte ihre Tarife erneut deutlich senken. Im Jahr 2025 liegt der EWS-Stromtarif leicht unter dem Schweizer Durchschnitt.
Die Strommangellage hat gezeigt, dass in der Schweiz dringend in neue Produktionskapazitäten investiert werden muss, um die Importabhängigkeit zu reduzieren. Mit verschiedenen Beschleunigungsgesetzen gab das eidgenössische Parlament der Strombranche die Möglichkeit, den Ausbau effizienter zu gestalten. EWS setzte sich aktiv dafür ein, ihren Beitrag zu leisten und hat das Projekt Alpin Solar Ybrig lanciert. Angesichts der hohen Nachfrage nach Winterstrom und der idealen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb haben wir dieses Projekt voller Überzeugung ausgearbeitet. Trotz der knappen Ablehnung von Alpin Solar Ybrig bleibt der Zubau neuer Anlagen, die die Versorgungssicherheit und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen, unverändert erforderlich. Die hohe Stimmbeteiligung von über 70 Prozent zeigt auch, dass sich die Mehrheit der Bevölkerung aktiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat.
EWS nutzt zunehmend die neuen Geschäftschancen, die sich aus der Energiewende ergeben. Der Umsatz durch Aktivitäten ausserhalb des regulierten Stromgeschäfts konnte weiter gesteigert werden. Die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen, Speichersystemen, Wärmepumpen und Ladestationen für Elektromobilität steigt kontinuierlich. Auch unser Angebot, Eigentümerinnen und Eigentümer bei der energetischen Gebäudesanierung aktiv zu unterstützen, wird verstärkt nachgefragt.
Im Schaltanlagenbau konnten durch neue Produktionsmaschinen der Automatisierungsgrad erhöht und der Umsatz gesteigert werden. Das Team Rot führte in diesem Geschäftsjahr Aufträge für bedeutende Infrastrukturprojekte aus. Als Generalunternehmerin war EWS massgeblich an der Erweiterung des Batteriespeichers Ingenbohl um 8 Megawatt beteiligt. Zudem hat das Team Rot mehrere Schnellladestationen für Elektroautos errichtet und zahlreiche Ladeinstallationen in Tiefgaragen realisiert. Zur Förderung des nachhaltigen Tourismus hat EWS in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern an 10 attraktiven Standorten Ladestationen für E‑Bikes installiert.
Im Sommer 2024 stimmte das Schweizer Volk dem neuen Stromversorgungsgesetz zu, das den Ausbau erneuerbarer Energien fördert. Die neuen Regelungen bringen Herausforderungen und Chancen für die Verteilnetzbetreiber mit sich. Lokale Energiegemeinschaften (LEG) erleichtern die Vermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen direkt in der Nachbarschaft. EWS wird die entsprechenden administrativen Voraussetzungen schaffen, um die Umsetzung zu unterstützen. Es ist zu begrüssen, dass der erzeugte Strom möglichst lokal verbraucht wird. Die Bezügerinnen und Bezüger von Solarstrom erhalten Anreize, ihren Verbrauch entsprechend zu steuern. Mit der Einführung eines Niedertarifs zwischen 12.00 und 15.00 Uhr im Sommerhalbjahr motiviert EWS ihre Kundinnen und Kunden, ihr Verbrauchsverhalten anzupassen und dadurch Stromkosten zu sparen.
Um ihre vielfältigen Aufgaben als Energiedienstleistungsunternehmen auch in Zukunft zuverlässig zu erfüllen, investiert EWS aktiv in die Ausbildung der Lernenden und in die Weiterbildung der Mitarbeitenden. Grosse Aufmerksamkeit wird der Rekrutierung von Lernenden geschenkt. Mit einer breit gefächerten Kampagne über alle Medienkanäle machte EWS im Frühjahr 2024 auf ihre attraktiven Ausbildungsplätze aufmerksam. Das zum zweiten Mal durchgeführte tüftelCamp des tüftelParks Rigi bot technikbegeisterten Jugendlichen spannende Einblicke in unsere Berufswelt. Diese Anstrengungen zahlen sich aus. EWS gelingt es, ihre Lehrstellen gut zu besetzen. Ein Grossteil der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger wird im Unternehmen weiterbeschäftigt und sichert so den Fachkräftenachwuchs.
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung danken dem Team Rot für den unermüdlichen Einsatz, den ausgezeichneten Teamgeist und die hohe Zuverlässigkeit. Unser Dank gilt auch Ihnen, geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Vertrauen in unser Unternehmen.
Thomas Reithofer
Präsident des Verwaltungsrats
Peter Suter
Vorsitzender der Geschäftsleitung
Im Jahr 2025 liegt der EWS-Stromtarif leicht unter dem Schweizer Durchschnitt.
2023/24
2022/23
+ 0,8 %
+ 1,7 %
– 1,4 %
– 11,1 %
+ 3,9 %
+ 41,9 %
+ 17,8 %
– 103,9 %
*Antrag des Verwaltungsrats
+ 4,8 %
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Das Geschäftsjahr 2023/24 von EWS stand im Zeichen der Marktveränderungen und interner Wachstumsschritte. Die sinkenden Stromtarife führten zu einem Umsatzrückgang im Stromgeschäft. Im Bereich Gebäudetechnik profitierte EWS von einer gesteigerten Nachfrage. Der Ausbau der Eigenproduktion durch Photovoltaikanlagen auf Kundenseite setzte sich fort. Gleichzeitig konnte EWS durch gezielte Investitionen und Kostensenkungen ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und sich für zukünftiges Wachstum positionieren.
Die Gesamtleistung ist um 1,4 Mio. Franken gesunken. Als Folge der rückläufigen Nachfrage im Segment der Geschäftskunden blieb der Absatz von Energie unter dem Vorjahr. Zusätzlich ging der Umsatz für Strom infolge der tieferen Stromtarife markant zurück. Hingegen ist die Menge an durchgeleiteter Energie über das EWS-Verteilnetz (Netznutzung) in allen Kundensegmenten leicht angestiegen. Die neu eingeführte Winterstromreserve und höhere Kosten für die Systemdienstleistungen der Swissgrid waren massgeblich für die Umsatzerhöhung in der Netznutzung verantwortlich. Die Gebäudetechnik erfüllte dank erweiterter Personalressourcen die hohe Nachfrage der Kundinnen und Kunden erneut und steigerte den Umsatz deutlich. Insbesondere der Schaltanlagenbau befindet sich auf einem nachhaltigen Wachstumspfad.
Erfolgsrechnung
Über das Verteilnetz von EWS wurden 244 Mio. kWh Strom transportiert, 1,7 Prozent mehr als im Vorjahr (240 Mio. kWh). Die Gesamtleistung von EWS fiel um 1,4 Prozent unter den Vorjahreswert und beträgt neu 98,3 Mio. Franken (Vorjahr 99,7 Mio. Franken). Der Rückgang der Gesamtleistung beruht mehrheitlich auf dem um 4,2 Mio. Franken tieferen Umsatz aus dem Stromgeschäft, wobei sich allerdings der Energieumsatz und der Umsatz aus der Netznutzung in eine unterschiedliche Richtung entwickelten. EWS konnte die Stromtarife 2024 infolge der Entspannung an der Strombörse und somit dank tieferem Strombeschaffungsaufwand ein erstes Mal deutlich senken; eine weitere Stromtarifsenkung erfolgt per 2025. Über die Netznutzung wurden erstmals die Kosten für die Winterstromreserve an die Kundinnen und Kunden weiterverrechnet (2,0 Mio. Franken) und die Systemdienstleistungen der Swissgrid mussten höher entschädigt werden. In der Gebäudetechnik sowie in den Nebengeschäften nahm der Umsatz um 10,1 Prozent zu und erreichte 28,6 Mio. Franken (Vorjahr 26,0 Mio. Franken). Damit macht dieser Geschäftsbereich fast ein Drittel der Gesamtleistung von EWS aus.
Der Betriebsaufwand nahm um 2,2 Prozent auf 93,7 Mio. Franken ab. Dies ist vor allem auf die tieferen Beschaffungspreise für Strom zurückzuführen. Erstmals dem Aufwand belastet wurde die neue Winterstromreserve und auch für die Nutzung der Vorliegernetze musste mehr bezahlt werden. Der Aufwand für Material und Fremdleistungen nahm aufgrund der höheren Leistungserstellung im Drittgeschäft im Vergleich zum Vorjahr zu. Der höhere Personalbestand – 193 Mitarbeitende teilen sich 174 Vollzeitstellen (Zunahme um 8 Vollzeitstellen oder 4,8 Prozent) – sowie Lohnanpassungen per 2024 haben zum höheren Personalaufwand geführt. Der Übrige Betriebsaufwand ist in diversen Positionen (u. a. Mieten, IT-Kosten, Rückstellungen) um insgesamt 3,6 Mio. Franken gestiegen. Die Abschreibungen auf den Sachanlagen liegen nahe beim Vorjahreswert. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern beträgt 4,6 Mio. Franken (Vorjahr 3,9 Mio. Franken).
Bilanz
Die Sachanlagen haben netto um 1,4 Mio. Franken zugenommen. Den Investitionen in neue Sachanlagen von insgesamt 5,0 Mio. Franken stehen Abschreibungen von 3,6 Mio. Franken gegenüber. Die offenen Forderungen haben sich leicht reduziert; darin abgegrenzt sind auch Unterdeckungen im Energiegeschäft (Aktive Rechnungsabgrenzung). Der Bestand an Flüssigen Mitteln liegt um 8,9 Mio. Franken tiefer als im Vorjahr und korreliert mit den tieferen Verbindlichkeiten.
Auf der Passivseite wuchs das Eigenkapital dank der Zuweisung an die Gewinnreserven und dem Bilanzgewinn um 1,4 Mio. Franken. Das kurzfristige Fremdkapital nahm um 11,6 Mio. Franken ab. Das langfristige Fremdkapital ist vor allem wegen Rückstellungen um 2,3 Mio. Franken angestiegen.
EWS schlägt der Generalversammlung vor, eine Dividende von 100 Franken je Aktie (Vorjahr 80 Franken) auszuschütten (Antrag des Verwaltungsrats).
Investitionen
EWS hat 4,1 Mio. Franken in die eigenen sowie in die gemieteten Verteilnetzanlagen in ihrem Versorgungsgebiet investiert. Der Austausch der konventionellen Stromzähler durch Smart Meter kann im Sommer 2025 abgeschlossen werden. Mittlerweile sind 85 Prozent der Zähler auf die neue Technologie umgestellt. Der Schaltanlagenbau hat seine Produktion weiter automatisiert und zusätzliche Räumlichkeiten im Dieselgebäude 6 bezogen.
Stromabsatz
Der Stromabsatz nahm im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 8,7 GWh ab. Bei den Privatkunden stieg der Verbrauch zwar um 0,9 Prozent, die Geschäftskunden haben jedoch 13,9 Prozent weniger Strom bezogen. Einerseits reagieren Kundinnen und Kunden sensibler auf Preissignale und wechseln den Anbieter, andererseits wird im EWS-Versorgungsgebiet mehr Strom aus Eigenproduktion verbraucht.
30.09.24 | 30.09.23 | ||
(Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
Flüssige Mittel | 2'969 | 11'911 | |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (3) | 17'923 | 18'357 |
Übrige kurzfristige Forderungen | 103 | 262 | |
Vorräte und Aufträge in Arbeit | 100 | 100 | |
Aktive Rechnungs-abgrenzungen | (4) | 5'007 | 4'658 |
Umlaufvermögen | 26'102 | 35'288 | |
Finanzanlagen | 600 | 650 | |
Sachanlagen | (5) | 35'852 | 34'428 |
Anlagevermögen | 36'452 | 35'078 | |
Total Aktiven | 62'554 | 70'366 |
30.09.24 | 30.09.23 | ||
(Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3'952 | 1'568 | |
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten ggü. Beteiligten | 0 | 3'000 | |
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | (6) | 2'733 | 2'046 |
Passive Rechnungs-abgrenzungen | (7) | 10'701 | 22'359 |
Kurzfristige Rückstellungen | 294 | 280 | |
Total kurzfristiges Fremdkapital | 17'680 | 29'253 | |
Übrige langfristige Verbindlichkeiten | (8) | 5'387 | 5'213 |
Langfristige Rückstellungen | (9) | 20'293 | 18'117 |
langfristiges Fremdkapital | 25'680 | 23'330 | |
Fremdkapital | 44'668 | 41'492 | |
Aktienkapital | (10) | 3'000 | 3'000 |
Gesetzliche Gewinnreserve | 1'500 | 1'500 | |
Freiwillige Gewinnreserve | 10'800 | 10'000 | |
Gewinnvortrag | 84 | 49 | |
Jahresgewinn | 3'810 | 3'234 | |
Eigenkapital | 19'194 | 17'783 | |
Total Passiven | 62'554 | 70'366 |
Erfolgsrechnung | 2023/24 | 2022/23 | |
(Erläuterung) | TCHF | TCHF | |
Nettoumsatz aus Energiegeschäft und Netznutzung | 67'866 | 72'089 | |
Nettoumsatz aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften | 28'597 | 25'975 | |
Aktivierte Eigenleistungen | 818 | 933 | |
Übriger Betriebsertrag | 1'024 | 655 | |
Gesamtleistung | 98'305 | 99'652 | |
Energiebeschaffungs- und Netznutzungsaufwand | – 47'307 | – 52'808 | |
Material und Fremdleistungen | – 13'345 | – 15'575 | |
Personalaufwand | – 18'246 | – 16'227 | |
Abgaben und Leistungen an Gemeinwesen | – 2'516 | – 2'476 | |
Übriger Betriebsaufwand | – 8'660 | – 5'024 | |
Abschreibungen | – 3'626 | – 3'654 | |
Betriebsaufwand | – 93'700 | – 95'764 | |
Betriebsergebnis | 4'605 | 3'888 | |
Finanzertrag | 107 | 11 | |
Finanzaufwand | – 65 | – 71 | |
Ertragssteuern | – 837 | – 594 | |
Unternehmens-ergebnis | 3'810 | 3'234 |
1. Allgemeine Informationen
Die EWS AG (EWS) ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in Schwyz. Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt beträgt 165 (Vorjahr 156).
2. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss entspricht dem schweizerischen Gesetz. Der Verwaltungsrat von EWS genehmigte die vorliegende Jahresrechnung am 26. November 2024. Sie unterliegt zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung am 27. Januar 2025. Im Folgenden werden die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze aufgeführt, soweit diese nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind. Zur langfristigen Sicherung des Unternehmens wird die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen.
Verzicht auf zusätzliche Angaben
Da die CKW AG, welche EWS kontrolliert, eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS) erstellt, hat EWS in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangsangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten und Revisionshonoraren sowie auf die Darstellung einer Geldflussrechnung und eines Lageberichtes verzichtet.
Nettoumsatz
Umsatzerlöse aus dem Energiegeschäft und der Netznutzung gelten als realisiert und werden als Umsatz erfasst, wenn die Lieferung erfolgt ist. Die Bemessung der Lieferung basiert zum Geschäftsjahresabschluss grösstenteils auf Zählerablesungen. Falls zu diesem Zeitpunkt keine Zählerablesung stattfinden kann, wird der Umsatzerlös basierend auf statistischen Werten geschätzt und erfasst.
Auftragserlöse aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften werden in dem Zeitpunkt erfasst, wo Nutzen und Gefahren an den Auftraggeber übergehen. Erträge aus dem Erbringen von Kundenaufträgen werden periodengerecht aufgrund der erbrachten Dienstleistung berechnet und erfasst. Falls es wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, wird der zu erwartende Verlust sofort als Aufwand erfasst. Generell werden die Umsätze nach Abzug von Mehrwertsteuer und Rabatten ausgewiesen.
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibung der Kraftwerke, Netzanlagen, Mobilien, IT und Fahrzeuge erfolgt linear aufgrund branchenüblicher, technisch-wirtschaftlich erwarteter Nutzungsdauern und unter Berücksichtigung der steuerlichen Rahmenbedingungen. Grundstücke und Gebäude werden zu Anschaffungswerten aktiviert. Auf den Gebäuden wird objektbezogen abgeschrieben, Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau sind zu Herstellkosten bewertet. Während der Erstellungsphase werden keine Abschreibungen vorgenommen. Bei Anzeichen von Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
30.09.24 | 30.09.23 | ||
TCHF | TCHF | ||
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 17'923 | 18'357 | |
Total Forderungen aus Energiegeschäft und Netznutzung | 14'044 | 14'800 | |
Aus Energiegeschäft und Netznutzung | 15'605 | 16'445 | |
Delkredere | – 1'561 | – 1'645 | |
Total Forderungen aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften | 3'879 | 3'557 | |
Aus Gebäudetechnik und Nebengeschäften | 4'310 | 3'952 | |
Delkredere | – 431 | – 395 | |
4. Aktive Rechnungsabgrenzung | 5'007 | 4'658 | |
Unterdeckung Stromgeschäft | 4'935 | 4'669 | |
Übrige | 72 | – 11 | |
5. Sachanlagen | 35'852 | 34'428 | |
Produktionsanlagen | 856 | 889 | |
Verteilanlagen | 17'718 | 17'381 | |
Grundstücke und Gebäude | 14'574 | 14'759 | |
Übrige Sachanlagen | 1'746 | 790 | |
Anlagen im Bau | 958 | 609 | |
6. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 3'952 | 1'568 | |
Dritte | 2'316 | 1'568 | |
Vorsorgeeinrichtung | 1'636 | 0 | |
7. Passive Rechnungsabgrenzung | 10'701 | 22'359 | |
Dritte | 8'698 | 8'979 | |
Beteiligte | 2'003 | 13'380 |
8. Übrige langfristige Verbindlichkeiten
In den Übrigen langfristigen Verbindlichkeiten werden mehrheitlich Kostenbeiträge (Anschlussbeiträge) bilanziert. Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert des erhaltenen Mittelzuflusses, abzüglich erfolgswirksamer Auflösung. Die Verbindlichkeiten werden linear über die Vertragsdauer, bei unbefristetem Anschlussrecht über die Nutzungsdauer des Anschlusses, aufgelöst.
9. Langfristige Rückstellungen
Diese Position enthält Rückstellungen für betraglich oder zeitlich ungewisse Verpflichtungen und Risiken.
30.09.24 | 30.09.23 | ||
TCHF | TCHF | ||
Langfristige Rückstellungen | 20'293 | 18'117 | |
Rückstellungen für Energiebeschaffungs-risiken | 5’000 | 5'000 | |
Übrige langfristige Rückstellungen | 15'293 | 13'117 |
10. Aktienkapital
Das Aktienkapital ist eingeteilt in 30‘000 voll einbezahlte Namenaktien mit einem Nominalwert von je 100 CHF.
Bedeutender Aktionär: | |||
CKW AG, Luzern | 90,15% | 90,15% |
11. Eventualverpflichtungen
EWS ist im Zusammenhang mit dem Installationsgeschäft an einfachen Gesellschaften (ARGE) beteiligt. Gemäss Art. 544 Abs. 3 OR haften die Gesellschafter von einfachen Gesellschaften solidarisch. Zur Verminderung der Risiken schliessen die einfachen Gesellschaften in der Regel separate Haftpflichtversicherungen ab. Zudem besteht eine Versicherungsdeckung innerhalb der normalen Betriebshaftpflichtversicherung.
CHF | |||
Gewinnvortrag | 83‘550.69 | ||
Unternehmensergebnis | 3‘809‘893.31 | ||
Der verfügbare Bilanzgewinn beträgt | 3‘893‘444.00 |
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung folgende Gewinnverwendung:
CHF | |||
Ausrichtung einer Dividende von 50 CHF je Aktie von nom. 100 CHF auf 30'000 Aktien | 3‘000‘000.00 | ||
Einlage in die Freiwillige Gewinnreserve | 800‘000.00 | ||
Vortrag auf neue Rechnung | 93‘444.00 | ||
Bilanzgewinn am 30.09.2024 | 3‘893‘444.00 |
Sofern dieser Antrag gutgeheissen wird, werden ausgeschüttet:
je Aktie CHF | |||
Dividende brutto | 100.00 | ||
Abzüglich eidgenössischer Verrechnungssteuer von 35 % | 35.00 | ||
Dividende netto | 65.00 |
Die Dividende wird am 3. Februar 2025 überwiesen. Die EWS AG stellt keine separate Dividendenabrechnung zu.
Schwyz, 26. November 2024
Im Namen des Verwaltungsrats
Der Präsident
Thomas Reithofer
Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung
Prüfungsurteil
Wir haben die Jahresrechnung der EWS AG (die Gesellschaft) – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Erfolgsrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Anhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung auf den Seiten 10 bis 14 dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als eine Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Verwaltungsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Geschäftsbericht enthaltenen Informationen, aber nicht die Jahresrechnung und unseren dazugehörigen Bericht.
Unser Prüfungsurteil zur Jahresrechnung erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und wir bringen keinerlei Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu zum Ausdruck.
Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortlichkeit, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zur Jahresrechnung oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Jahresrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung der Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Jahresrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich gewürdigt, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den SA-CH üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
− identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Jahresrechnung aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
− gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten Internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
− beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängenden Angaben.
− ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Verwaltungsrat angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bericht auf die dazugehörigen Angaben in der Jahresrechnung aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Berichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben.
Wir kommunizieren mit dem Verwaltungsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung identifizieren.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und PS-CH 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes Internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.
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