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Neue Regelungen für Replay-TV

Einige Schwei­zer und Deut­sche Privat-TV-Sender stel­len bei Replay auf «Dyna­mi­sche TV-Wer­bung» um, die nicht über­sprun­gen werden kann. Der Abon­nent wie­derum kann die soge­nannte lineare Wer­bung, auch Wer­be­blö­cke“ genannt, über­sprin­gen. Die neue dyna­mi­sche Wer­bung wird kürzer sein als die bis­he­ri­gen Werbeblöcke. 

Die neuen Rege­lun­gen treten am 04. Okto­ber 2022 in Kraft.

FAQ

Ich habe das Replay-TV Abo. Was muss ich tun?

Sie müssen nichts tun. Alle bestehende Kunden mit dem fiber­stream Replay-TV Abo werden auto­ma­tisch auf das neue Replay-TV Abo gemäss der neuen Bran­chen­ver­ein­ba­rung umge­stellt. Der Preis bleibt wie bisher, mit Replay, Auf­nah­men, Pause und Apps inbe­grif­fen. Teil­neh­mende Sender schal­ten jetzt dyna­mi­sche TV-Wer­bung, aber Sie können dafür die lineare Wer­bung neu über­sprin­gen. Die ande­ren Sender unter­stüt­zen wie bisher Replay, Auf­nahme und Pause mit den gewohn­ten Vor- und Rück­lauf­funk­tio­nen. Ein Wech­sel in ein ande­res Abon­ne­ment kann uns schrift­lich mit­ge­teilt werden.

Warum verändert sich Replay bzw. das zeitversetzte Fernsehen?

Die bis­he­rige Ver­füg­bar­keit von Replay in der Schweiz ist eine abso­lute Aus­nah­me­re­ge­lung. In unse­ren Nach­bar­län­dern sowie in ande­ren Märk­ten müssen Replay Rechte mit den ein­zel­nen Sen­dern und für die jewei­li­gen Sen­dun­gen sepa­rat ver­han­delt werden. D.h. Replay ist dort kos­ten­pflich­tig und nur für die Sen­dun­gen und Sender ver­füg­bar, mit denen man einen Ver­trag dazu hat. Die flä­chen­de­ckende Ver­füg­bar­keit von Replay über alle Sender in der Schweiz ist im soge­nann­ten Gemein­sa­men Tarif 12 (GT12) gere­gelt. Nun haben einige Sender (haupt­säch­lich Pri­vat­sen­der) ange­merkt, dass ihnen mit dem bestehen­den Replay-TV in der Schweiz wich­tige Wer­be­ein­nah­men ver­lo­ren gehen. Um das beliebte Replay-TV über­haupt weiter anbie­ten zu können, haben wir uns als gesamte TV-Bran­che in der Schweiz auf einen Kom­pro­miss geei­nigt, der in der neuen soge­nann­ten Bran­chen­ver­ein­ba­rung gere­gelt ist.

Welche Sender sind betroffen?

Kunden können bei der Mehr­heit der TV-Sender wei­ter­hin, wie gewohnt Replay-TV schauen.
Aktu­ell planen nur rund 20 Deut­sche und Schwei­zer Pri­vat­fern­seh­sen­der die neuen Wer­be­mög­lich­kei­ten ein­zu­set­zen (Dar­un­ter RTL, Sat1, Pro 7, 3+ etc.). Die aktu­elle Sen­der­liste umfasst:

  • 3plus
  • 4plus
  • 5plus
  • 6plus
  • 7+ Family / NICK Schweiz
  • kabel eins
  • NITRO
  • Pro­Sie­ben
  • Pro­Sie­ben MAXX
  • Puls 8
  • RTL
  • RTL ZWEI
  • S1
  • SAT.1
  • SAT.1 GOLD
  • SIXX
  • TV24
  • TV25
  • VOX
Was ändert sich für mich?

Die Kunden müssen zwar Wer­be­blö­cke schauen und können diese nicht mehr wie bisher über­spu­len, jedoch sind diese Wer­be­blö­cke in jedem Fall kürzer als die lineare Ori­gi­nal­wer­bung im Sender war.

Welche Möglichkeiten habe ich, die dynamische Werbung zu umgehen?

Es wird zukünf­tig eine «Skip-Ad-Funk­tion» geben, die optio­nal zum neuen TV-Abo für CHF 6.50 im Monat dazu gebucht werden kann. Mit dieser kann nicht nur die Replay-Wer­bung, son­dern auch die Wer­bung mit nur einem Klick über­sprun­gen werden.

Was ist der Unterschied zwischen SERAFE- und GT12-Gebühren?

Die SERAFE AG erhebt seit dem 1. Januar 2019 die Haus­halts­ab­gabe und ersetzt die Billag. Mit dieser Abgabe werden die öffent­lich-recht­li­chen Radio- und Fern­seh­sen­der in der Schweiz finan­ziert. Sie muss von allen Haus­hal­ten sowie Unter­neh­men bezahlt werden. Die GT12 Abgabe bezieht sich auf pri­vate TV-Sender, welche sich haupt­säch­lich durch Wer­be­ein­nah­men finan­zie­ren und nicht von der Haus­halts­ab­gabe pro­fi­tie­ren. Sie haben durch die zuneh­mende Benut­zung von Replay-TV wich­tige Ein­nah­men ver­lo­ren. Die neue Rege­lung deckt diese Aus­fälle. Der SRG-Sender sowie die öffent­lich-recht­li­che Sta­tio­nen wie ORF, ARD, ZDF, BBC, usw. sind aktu­ell nicht Teil der Bran­chen­ver­ein­ba­rung und die Wer­bung kann wei­ter­hin über­spult werden.

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