Der Niedertarif gilt im Winter (Oktober – März) von 22.00 – 07.00 Uhr und im Sommer (April – September) von 00.00 – 06.00 Uhr und 12.00 – 15.00 Uhr. Der Hochtarif gilt zu allen übrigen Zeiten.

Ein Einfachtarifzähler kann nicht zwischen Hochtarif und Niedertarif unterscheiden. Aus diesem Grund wird der Stromverbrauch solcher Zähler mit den Konditionen des Hochtarifs abgerechnet.
Wählen Sie unter den EWS-Stromprodukten die Stromqualität, die am besten zu Ihnen passt. Gestalten Sie so die Stromzukunft der Zentralschweiz mit. EWS beliefert Sie standardmässig mit EWS WasserKraft.
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Die Energie-Tarife Top 1 und Top 2 bestehen mehrheitlich aus Kernkraft und somit aus nicht erneuerbarer Energie. Mit unseren Optionen können Sie die Qualität der Energie aufwerten, die Produktion von erneuerbarer Energie fördern und Treibhausgasemissionen senken. Mit WasserKraft zum Beispiel setzen Sie auf bewährte Schweizer Wasserkraft und versorgen Ihren Betrieb mit kostengünstiger erneuerbarer Energie.
Durch Abschluss eines mehrjährigen Vertrags im Rahmen der Grundversorgung Energie erhalten Sie nicht nur Planungssicherheit, sondern auch eine Preisreduktion auf die angegebenen Wirkenergie-Preise im Hochtarif und im Niedertarif.
Als Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 100’000 kWh pro Jahr haben Sie die Möglichkeit, am freien Strommarkt Energie zu beziehen. EWS unterstützt Sie bei diesem Schritt mit individuell auf Ihr Verbrauchsverhalten abgestimmten Angeboten.
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