Strommangellage

Strommangellage

Infor­ma­tio­nen und Ant­wor­ten auf häufig gestellte Fragen zu einer mög­li­chen Strommangellage

In den letz­ten Mona­ten war das Thema einer mög­li­chen Strom­knapp­heit in der Schweiz all­ge­gen­wär­tig. Doch mitt­ler­weile hat sich die Lage für den Winter 2022/23 ent­spannt. Die Gas­spei­cher und Stau­seen sind über­durch­schnitt­lich gefüllt und der milde Winter hat den Strom­ver­brauch redu­ziert. Auch haben einige der aus­ge­fal­le­nen Kern­kraft­werke in Frank­reich wieder ihren Betrieb auf­ge­nom­men.

Aller­dings ist das Sze­na­rio einer Strom­knapp­heit noch nicht gänz­lich aus­ge­schlos­sen. Wie es im nächs­ten Winter aus­se­hen wird, bleibt ungewiss.

Ener­gie-Dash­board lie­fert aktu­elle Zahlen
Das Ener­gie-Dash­board des Bun­des­am­tes für Ener­gie bietet eine Über­sicht über die aktu­el­len Kenn­zah­len zu Strom und Gas in der Schweiz.

Ansicht Energiedashboard Schweiz

Erklärvideo «Risiko einer Strommangellage»

Infos zur Versorgungssicherheit

Sollte eine Strom­man­gel­lage der Fall sein, sind dafür Sze­na­rien und Vor­ge­hens­wei­sen für die Schweiz defi­niert. Wird der Strom knapp, so kann der Bun­des­rat das Strom­an­ge­bot und den Strom­ver­brauch lenken.

Sparen, ein­schrän­ken, kon­tin­gen­tie­ren – und dann erst abschalten

Bei Strom­knapp­heit gibt der Bun­des­rat zunächst Spar­ap­pelle an die Bevöl­ke­rung und das Gewerbe aus. Wenn diese Maß­nah­men nicht aus­rei­chen, können Ver­brauchs­ein­schrän­kun­gen ange­ord­net werden. Diese betref­fen ener­gie­in­ten­sive Geräte und Ein­rich­tun­gen wie Beleuch­tun­gen zu Wer­be­zwe­cken, Saunen, Whirl­pools oder Hei­zun­gen im Außen­be­reich, die nicht unbe­dingt not­wen­dig sind.

Als nächs­ter Schritt können Ver­brau­cher mit einem Jah­res­ver­brauch von mehr als 100’000 Kilo­watt­stun­den ange­wie­sen werden, ihren Strom­ver­brauch um einen bestimm­ten Pro­zent­satz zu senken.

Erst als letzte Option können Netz­ab­schal­tun­gen in Betracht gezo­gen werden, die unbe­dingt ver­mie­den werden soll­ten. Bei dieser Maß­nahme wird die Strom­ver­sor­gung in Teilen des Ver­teil­netz­ge­biets für meh­rere Stun­den unter­bro­chen. Die Unter­bre­chun­gen finden rotie­rend statt und betref­fen alle Gebiete des Ver­teil­net­zes gleichermassen.

FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie hoch stuft EWS das Risiko der Mangellage ein?

Für den Winter 2022/23 hat sich die Lage ent­schärft. Trotz­dem: Das Risiko ist real und wir müssen uns alle für die Zukunft gut darauf vor­be­rei­ten. Wir alle müssen Strom sparen und einen Bei­trag leis­ten, um einer all­fäl­li­gen Man­gel­lage im nächs­ten Winter vorzubeugen.

Was wird in erster Linie unternommen?

Wird der Strom knapp, rich­tet der Bun­des­rat zual­ler­erst Spa­ra­pelle an die gesamte Bevöl­ke­rung und das Gewerbe. In einer zwei­ten Phase kann der Bun­des­rat Ver­brauchs­ein­schrän­kun­gen anord­nen. Sie ver­bie­ten nicht abso­lut not­wen­dige, ener­gie­in­ten­sive Geräte und Ein­rich­tun­gen, wie bei­spiels­weise Beleuch­tun­gen zu Wer­be­zwe­cken, Saunas oder Kom­fort­hei­zun­gen im Aussenbereich. 

In der drit­ten Phase wird der Bun­des­rat Ver­brau­cher mit einem Jah­res­ver­brauch von mehr als 100’000 Kilo­watt­stun­den kon­tin­gen­tie­ren, d.h. sie anwei­sen, ihren Strom­ver­brauch um einen bestimm­ten Pro­zent­satz zu dros­seln. CKW infor­miert im Fall einer Man­gel­lage ihre Gross­kun­den, wie sie sich im Falle einer Strom­man­gel­lage ver­hal­ten müssen. Diese Mass­nah­men stam­men nicht von EWS, son­dern von der «Orga­ni­sa­tion für Strom­ver­sor­gung in aus­ser­or­dent­li­chen Lagen» (OSTRAL). Die Orga­ni­sa­tion wurde im Auf­trag des Bundes durch den Ver­band Schwei­ze­ri­scher Elek­tri­zi­täts­un­ter­neh­men VSE ins Leben gerufen. 

Was kann ich dazu beitragen, dass es nicht so wie kommt?

Grund­sätz­lich trägt ein effi­zi­en­ter, spar­sa­mer Umgang mit Strom dazu bei, eine Man­gel­lage abzu­schwä­chen oder zu ver­hin­dern. Das gilt sowohl für Pri­vat­per­so­nen wie auch für Firmen. Zudem hilft es, wenn mög­lichst viele Pri­vate und Firmen eige­nen Strom pro­du­zie­ren. Denn mit eige­nem Solar- oder Wind­strom scho­nen Sie die Was­ser­kraft, und so ent­lee­ren sich die Stau­seen im Winter langsamer.

Kann EWS meinen Strom abstellen, wenn es in der Schweiz eine Mangellage gibt?

Eine Man­gel­lage ist nicht zu ver­wech­seln mit einem Black­out. Eine Man­gel­lage zeich­net sich vorher ab. Aus diesem Grund würden in erster Linie Strom­spar- und Kon­tin­gen­tie­rungs-Mass­nah­men getrof­fen. Netz­ab­schal­tun­gen dienen als «Ultima Ratio» und soll­ten mit allen Mög­lich­kei­ten ver­mie­den werden. All­fäl­lige Mass­nah­men würde nicht EWS, son­dern der Bun­des­rat anordnen.

Sparmöglichkeiten

Mit welchen Mitteln kann man wirkungsvoll Strom sparen?

Mit ein­fa­chen Mass­nah­men lassen sich der eigene Strom­ver­brauch und damit auch die Kosten senken.
Hilf­rei­che Ener­gie­spar­tipps finden Sie unter ews​.ch/​s​t​r​o​mspartipps.

Wie kann eine Einsparung um 10 bis 15 Prozent für Grossverbraucher erreicht werden?

In den meis­ten Fällen können 10 bis 15 Pro­zent Strom ein­ge­spart werden, ohne dass in die Pro­duk­tion ein­ge­grif­fen werden muss. Die meis­ten Gross­ver­brau­cher kon­zen­trie­ren sich in erster Linie auf Kom­fort­funk­tio­nen wie Beleuch­tung, Belüf­tung, Tem­pe­ra­tur­re­duk­tion in Büro, Ein­stell­halle sowie Pro­duk­tion, wo dies mög­lich ist.

Wie kann eine Einsparung um 20 bis 30 Prozent für Grossverbraucher erreicht werden?

Wird die Kon­tin­gen­tie­rung auf diese Grös­sen­ord­nung ver­schärft, ist in vielen Betrie­ben die Pro­duk­tion tan­giert davon. Einige Betriebe haben dabei even­tu­ell die Mög­lich­keit, Test- oder Ent­wick­lungs­cen­ter zu schlies­sen, oder ein­zelne Pro­duk­ti­ons­li­nien vor­über­ge­hend still­zu­le­gen. Unter Umstän­den kann eine solche Still­le­gung durch ein ein­ge­scho­be­nes War­tungs­fens­ter abge­fe­dert werden. 

In weni­gen Fällen ist eine Ein­spa­rung in dieser Grös­sen­ord­nung schlicht nicht mög­lich. Dann muss vor­über­ge­hend die ganze
Pro­duk­tion still­ge­legt werden. Siehe dazu aber auch obige Mög­lich­keit zu stand­ort­über­grei­fen­den Mass­nah­men: Sie dürfen auch einen neben­ge­ord­ne­ten Stand­ort still­le­gen, und am Haupt­stand­ort voll weiterproduzieren.

Unsere Firma hat mehrere Standorte. Nicht an allen Standorten kann gleich viel gespart werden.

Die Kon­tin­gen­tie­rung gilt über alle Stand­orte. Sie dürfen also die Ein­spa­run­gen an allen Stand­or­ten addie­ren solange es sich um eine juris­ti­sche Ein­heit handelt.

Kontingentierung

Wenn die Sparappelle nicht genügen, wird der Bund weitere Massnahmen anordnen. Wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten?

Unter­neh­men müssen sich Gedan­ken machen über ihr Busi­ness Con­ti­nuity Manage­ment und eine Not­fall­pla­nung vor­neh­men: Jeder Unter­neh­mer muss indi­vi­du­ell für sich die Frage beant­wor­ten: Wie kann ich meine Geschäfts­tä­tig­keit unter ein­ge­schränk­ten Bedin­gun­gen fort­set­zen – mit weni­ger Ener­gie oder sogar zykli­schen Unterbrechungen?

Wird einer möglichen Kontingentierung von beispielsweise 15 Prozent ein ganzer Zuleitungsstrang abgeschaltet?

Es gilt zu unter­schei­den zwi­schen Kon­tin­gen­tie­rung und zykli­scher Abschal­tung: Die Kon­tin­gen­tie­rung trifft alle Gross­ver­brau­cher glei­cher­mas­sen. Bei der zykli­schen Abschal­tung muss tech­nisch bedingt ein ganzer Strang abge­schal­tet werden. Des­we­gen sind dabei nicht nur Gross­ver­brau­cher, son­dern auch Klein­ge­werbe und Pri­vat­haus­halte betrof­fen. Abschal­tun­gen hätten grosse wirt­schaft­li­che Folgen. Es muss im Inter­esse von uns allen liegen, dass es nicht soweit kommt. Wir alle müssen darum die Spar­ap­pelle ernst nehmen.

Welche Strommenge wird bei einer Kontingentierung als 100 Prozent angenommen?

Es wird stets der zu kon­tin­gen­tie­rende Monat des Vor­jah­res als Refe­renz­grösse angenommen. 

Was passiert, wenn ich 15 Prozent des Stromgesamtbedarfs nicht einsparen kann?

Es wird Sank­tio­nen geben, die aber durch die Poli­tik noch nicht abschlies­send defi­niert sind. Diese können bis hin zur
Abschal­tung gehen.

Warum ist die Kontingentierung wichtig?

Die Kon­tin­gen­tie­rung zielt, genau wie die Spar­ap­pelle und Ver­brauchs­ver­bote, darauf ab, so viel Strom ein­zu­spa­ren wie nötig, um mit gemein­sa­mer Kraft zu ver­mei­den, dass es zu zykli­schen Abschal­tun­gen kommt.

Wenn man mit einer Solaranlage den Netzbezug unter 100’000 kWh senkt, gilt man dann noch als Grossverbraucher?

Gross­ver­brau­cher sind alle End­ver­brau­cher, die 100’000 kWh oder mehr pro Jahr ver­brau­chen oder mit einem gerin­ge­ren Jah­res­ver­brauch, welche auf­grund eines in der Ver­gan­gen­heit erziel­ten Ver­brau­ches über 100’000 kWh zum dama­li­gen Zeit­punkt den Anspruch auf freien Netz­zu­gang bean­tragt haben. Sie blei­ben also Grossverbraucher.

Eigenproduktion und Notstrom-Generatoren

Spielt es eine Rolle, ob man bei einer Strommangellage selbst Strom produziert oder nicht? Können wir im Falle von zyklischen Abschaltungen den selbst produzierten Strom komplett für uns einsetzen?!

Ja, im Falle von zykli­schen Abschal­tun­gen kann selbst pro­du­zier­ter Strom kom­plett für sich selbst genutzt werden. Vor­aus­set­zung dazu ist, dass die instal­lierte Anlage diesen Eigen­ver­brauch im Insel­be­trieb tech­nisch zulässt. Für Fragen können Sie sich gerne an die EWS Gebäu­de­tech­nik oder einen Instal­la­teur ihrer Wahl wenden.

Unser Unternehmen ist zwingend zu jeder Zeit auf Strom angewiesen. Muss ich nun einen Notstrom-Generator installieren?

Die Strom­ver­sor­gung ist nie zu 100 Pro­zent garan­tiert. Ver­schie­dene Ein­flüsse können jeder­zeit zu einem Strom­un­ter­bruch führen. Wenn Sie sehr kri­ti­sche Geschäfts­pro­zesse unter­hal­ten, soll­ten Sie sich darauf vor­be­rei­ten und bei­spiels­weise die Anschaf­fung von Anla­gen für eine unter­bre­chungs­freie Strom­ver­sor­gung (z.B. Notstromaggregaten/​grössere Bat­te­rie­spei­cher) prüfen. Diese Emp­feh­lung gilt unab­hän­gig einer mög­li­chen Strom­man­gel­lage in der Zukunft.

E‑Mobilität und Wärmepumpen

Darf ich mein E‑Auto jetzt nicht mehr laden?

Doch, im Moment gibt es keine Ein­schrän­kun­gen. Sollte es zu Spa­ra­pel­len kommen, gelten diese jedoch für alle elek­tri­schen Verbraucher.

Ich überlege mir den Wechsel von meiner Ölheizung zu einer Wärmepumpe. Die Nachricht der Strommangellage verunsichert mich nun aber. Soll ich nicht doch besser bei der Ölheizung – und auch beim Dieselfahrzeug statt dem Elektroauto bleiben?

Die Dekar­bo­ni­sie­rung – der Ersatz von Öl hin zu erneu­er­ba­rem Strom – macht nach wie vor sehr viel Sinn. Wir müssen als Gesell­schaft diese Her­aus­for­de­rung schaf­fen, genauso wie wir es auch schaf­fen müssen, dass wir auch in Zukunft und zu jedem Zeit­punkt genü­gend Strom haben.

Weitere Informationen

Wo kann ich mich weiterführend über das Thema informieren?

Unter ostral​.ch. Auf dieser Web­seite steht für Gross­ver­brau­cher eine auf­schluss­rei­che Bro­schüre als Down­load zur Verfügung.

Wer ist bei EWS Ansprechpartner?

Sie errei­chen uns bei Fragen per E‑Mail.

Wei­tere Emp­feh­lun­gen und Infor­ma­tio­nen zur Ener­gie­lage der Schweiz finden Sie auf nicht​-ver​schwen​den​.ch.