In den letzten Monaten war das Thema einer möglichen Stromknappheit in der Schweiz allgegenwärtig. Doch mittlerweile hat sich die Lage für den Winter 2022/23 entspannt. Die Gasspeicher und Stauseen sind überdurchschnittlich gefüllt und der milde Winter hat den Stromverbrauch reduziert. Auch haben einige der ausgefallenen Kernkraftwerke in Frankreich wieder ihren Betrieb aufgenommen.
Allerdings ist das Szenario einer Stromknappheit noch nicht gänzlich ausgeschlossen. Wie es im nächsten Winter aussehen wird, bleibt ungewiss.
Energie-Dashboard liefert aktuelle Zahlen
Das Energie-Dashboard des Bundesamtes für Energie bietet eine Übersicht über die aktuellen Kennzahlen zu Strom und Gas in der Schweiz.

Sollte eine Strommangellage der Fall sein, sind dafür Szenarien und Vorgehensweisen für die Schweiz definiert. Wird der Strom knapp, so kann der Bundesrat das Stromangebot und den Stromverbrauch lenken.
Sparen, einschränken, kontingentieren – und dann erst abschalten
Bei Stromknappheit gibt der Bundesrat zunächst Sparappelle an die Bevölkerung und das Gewerbe aus. Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, können Verbrauchseinschränkungen angeordnet werden. Diese betreffen energieintensive Geräte und Einrichtungen wie Beleuchtungen zu Werbezwecken, Saunen, Whirlpools oder Heizungen im Außenbereich, die nicht unbedingt notwendig sind.
Als nächster Schritt können Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 Kilowattstunden angewiesen werden, ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz zu senken.
Erst als letzte Option können Netzabschaltungen in Betracht gezogen werden, die unbedingt vermieden werden sollten. Bei dieser Maßnahme wird die Stromversorgung in Teilen des Verteilnetzgebiets für mehrere Stunden unterbrochen. Die Unterbrechungen finden rotierend statt und betreffen alle Gebiete des Verteilnetzes gleichermassen.
Für den Winter 2022/23 hat sich die Lage entschärft. Trotzdem: Das Risiko ist real und wir müssen uns alle für die Zukunft gut darauf vorbereiten. Wir alle müssen Strom sparen und einen Beitrag leisten, um einer allfälligen Mangellage im nächsten Winter vorzubeugen.
Wird der Strom knapp, richtet der Bundesrat zuallererst Sparapelle an die gesamte Bevölkerung und das Gewerbe. In einer zweiten Phase kann der Bundesrat Verbrauchseinschränkungen anordnen. Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Saunas oder Komfortheizungen im Aussenbereich.
In der dritten Phase wird der Bundesrat Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 Kilowattstunden kontingentieren, d.h. sie anweisen, ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz zu drosseln. CKW informiert im Fall einer Mangellage ihre Grosskunden, wie sie sich im Falle einer Strommangellage verhalten müssen. Diese Massnahmen stammen nicht von EWS, sondern von der «Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» (OSTRAL). Die Organisation wurde im Auftrag des Bundes durch den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE ins Leben gerufen.
Grundsätzlich trägt ein effizienter, sparsamer Umgang mit Strom dazu bei, eine Mangellage abzuschwächen oder zu verhindern. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Firmen. Zudem hilft es, wenn möglichst viele Private und Firmen eigenen Strom produzieren. Denn mit eigenem Solar- oder Windstrom schonen Sie die Wasserkraft, und so entleeren sich die Stauseen im Winter langsamer.
Eine Mangellage ist nicht zu verwechseln mit einem Blackout. Eine Mangellage zeichnet sich vorher ab. Aus diesem Grund würden in erster Linie Stromspar- und Kontingentierungs-Massnahmen getroffen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollten mit allen Möglichkeiten vermieden werden. Allfällige Massnahmen würde nicht EWS, sondern der Bundesrat anordnen.
Sparmöglichkeiten
Mit einfachen Massnahmen lassen sich der eigene Stromverbrauch und damit auch die Kosten senken.
Hilfreiche Energiespartipps finden Sie unter ews.ch/stromspartipps.
In den meisten Fällen können 10 bis 15 Prozent Strom eingespart werden, ohne dass in die Produktion eingegriffen werden muss. Die meisten Grossverbraucher konzentrieren sich in erster Linie auf Komfortfunktionen wie Beleuchtung, Belüftung, Temperaturreduktion in Büro, Einstellhalle sowie Produktion, wo dies möglich ist.
Wird die Kontingentierung auf diese Grössenordnung verschärft, ist in vielen Betrieben die Produktion tangiert davon. Einige Betriebe haben dabei eventuell die Möglichkeit, Test- oder Entwicklungscenter zu schliessen, oder einzelne Produktionslinien vorübergehend stillzulegen. Unter Umständen kann eine solche Stilllegung durch ein eingeschobenes Wartungsfenster abgefedert werden.
In wenigen Fällen ist eine Einsparung in dieser Grössenordnung schlicht nicht möglich. Dann muss vorübergehend die ganze
Produktion stillgelegt werden. Siehe dazu aber auch obige Möglichkeit zu standortübergreifenden Massnahmen: Sie dürfen auch einen nebengeordneten Standort stilllegen, und am Hauptstandort voll weiterproduzieren.
Die Kontingentierung gilt über alle Standorte. Sie dürfen also die Einsparungen an allen Standorten addieren solange es sich um eine juristische Einheit handelt.
Kontingentierung
Unternehmen müssen sich Gedanken machen über ihr Business Continuity Management und eine Notfallplanung vornehmen: Jeder Unternehmer muss individuell für sich die Frage beantworten: Wie kann ich meine Geschäftstätigkeit unter eingeschränkten Bedingungen fortsetzen – mit weniger Energie oder sogar zyklischen Unterbrechungen?
Es gilt zu unterscheiden zwischen Kontingentierung und zyklischer Abschaltung: Die Kontingentierung trifft alle Grossverbraucher gleichermassen. Bei der zyklischen Abschaltung muss technisch bedingt ein ganzer Strang abgeschaltet werden. Deswegen sind dabei nicht nur Grossverbraucher, sondern auch Kleingewerbe und Privathaushalte betroffen. Abschaltungen hätten grosse wirtschaftliche Folgen. Es muss im Interesse von uns allen liegen, dass es nicht soweit kommt. Wir alle müssen darum die Sparappelle ernst nehmen.
Es wird stets der zu kontingentierende Monat des Vorjahres als Referenzgrösse angenommen.
Es wird Sanktionen geben, die aber durch die Politik noch nicht abschliessend definiert sind. Diese können bis hin zur
Abschaltung gehen.
Die Kontingentierung zielt, genau wie die Sparappelle und Verbrauchsverbote, darauf ab, so viel Strom einzusparen wie nötig, um mit gemeinsamer Kraft zu vermeiden, dass es zu zyklischen Abschaltungen kommt.
Grossverbraucher sind alle Endverbraucher, die 100’000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen oder mit einem geringeren Jahresverbrauch, welche aufgrund eines in der Vergangenheit erzielten Verbrauches über 100’000 kWh zum damaligen Zeitpunkt den Anspruch auf freien Netzzugang beantragt haben. Sie bleiben also Grossverbraucher.
Eigenproduktion und Notstrom-Generatoren
Ja, im Falle von zyklischen Abschaltungen kann selbst produzierter Strom komplett für sich selbst genutzt werden. Voraussetzung dazu ist, dass die installierte Anlage diesen Eigenverbrauch im Inselbetrieb technisch zulässt. Für Fragen können Sie sich gerne an die EWS Gebäudetechnik oder einen Installateur ihrer Wahl wenden.
Die Stromversorgung ist nie zu 100 Prozent garantiert. Verschiedene Einflüsse können jederzeit zu einem Stromunterbruch führen. Wenn Sie sehr kritische Geschäftsprozesse unterhalten, sollten Sie sich darauf vorbereiten und beispielsweise die Anschaffung von Anlagen für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (z.B. Notstromaggregaten/grössere Batteriespeicher) prüfen. Diese Empfehlung gilt unabhängig einer möglichen Strommangellage in der Zukunft.
E‑Mobilität und Wärmepumpen
Doch, im Moment gibt es keine Einschränkungen. Sollte es zu Sparapellen kommen, gelten diese jedoch für alle elektrischen Verbraucher.
Die Dekarbonisierung – der Ersatz von Öl hin zu erneuerbarem Strom – macht nach wie vor sehr viel Sinn. Wir müssen als Gesellschaft diese Herausforderung schaffen, genauso wie wir es auch schaffen müssen, dass wir auch in Zukunft und zu jedem Zeitpunkt genügend Strom haben.
Weitere Informationen
Unter ostral.ch. Auf dieser Webseite steht für Grossverbraucher eine aufschlussreiche Broschüre als Download zur Verfügung.
Sie erreichen uns bei Fragen per E‑Mail.
Weitere Empfehlungen und Informationen zur Energielage der Schweiz finden Sie auf nicht-verschwenden.ch.