
Sollte dies der Fall sein, sind dafür Szenarien und Vorgehensweisen für die Schweiz definiert. Wird der Strom knapp, so kann der Bundesrat das Stromangebot und den Stromverbrauch lenken.
Sparen, einschränken, kontingentieren – und dann erst abschalten
Wird der Strom knapp, richtet der Bundesrat zuallererst Sparapelle an die gesamte Bevölkerung und das Gewerbe. Danach kann der Bundesrat Verbrauchseinschränkungen anordnen. Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Saunen, Whirlpools oder Komfortheizungen im Aussenbereich.
In einem weiteren Schritt wird der Bundesrat Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 Kilowattstunden kontingentieren, d.h. sie anweisen, ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz zu drosseln. In der vierten und letzten Phase wären Netzabschaltungen die «Ultima Ratio». Sie müssen mit allen Möglichkeiten vermieden werden. In Teilen des Verteilnetzgebiets würde die Stromversorgung jeweils für mehrere Stunden unterbrochen werden. Die Unterbrechungen finden rotierend statt und betreffen alle Gebiete des Verteilnetzes gleichermassen. Die Ausnahmen werden durch den Bundesrat bestimmt. Eine Konkretisierung der bundesrätlichen Verfügung auf Kantonsebene (oder sogar darunter) wird Gegenstand politischer Entscheidungsprozesse sein.
Da die zyklischen Abschaltungen erhebliche Konsequenzen für Wirtschaft und Bevölkerung mit sich ziehen, gilt es, durch die vorangegangenen Einsparapelle und Kontingentierung genügend einzusparen, um Abschaltungen um jeden Preis zu verhindern.
Weiterführende Informationen finden Sie unter ostral.ch sowie in dieser Broschüre.
Die lückenhafte Gasversorgung im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise plus die Ausfälle von knapp der Hälfte der französischen Atomkraftwerke aufgrund von Wartungsarbeiten und überraschend aufgetauchten Korrosionsproblemen in Kühlkreisläufen haben die Lage verschärft. Kommen weitere Kraftwerksausfälle und ein langer, kalter trüber und windstiller Winter hinzu, kann die Lage in Europa bereits im Winter 2022/23 kritisch werden.
Das Risiko ist real und wir müssen uns alle gut darauf vorbereiten. Wir alle müssen nun Strom sparen und einen Beitrag leisten,
um einer allfälligen Mangellage im Winter vorzubeugen.
Wird der Strom knapp, richtet der Bundesrat zuallererst Sparapelle an die gesamte Bevölkerung und das Gewerbe. In einer zweiten Phase kann
der Bundesrat Verbrauchseinschränkungen anordnen. Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen,
wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Saunas oder Komfortheizungen im Aussenbereich.
In der dritten Phase wird der Bundesrat Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100’000 Kilowattstunden kontingentieren, d.h. sie anweisen, ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz zu drosseln. CKW informiert im Fall einer Mangellage ihre Grosskunden, wie sie sich im Falle einer Strommangellage verhalten müssen. Diese Massnahmen stammen nicht von EWS, sondern von der «Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» (OSTRAL). Die Organisation wurde im Auftrag des Bundes durch den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE ins Leben gerufen.
Grundsätzlich trägt ein effizienter, sparsamer Umgang mit Strom dazu bei, eine Mangellage abzuschwächen oder zu verhindern. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Firmen. Zudem hilft es, wenn möglichst viele Private und Firmen eigenen Strom produzieren. Denn mit eigenem Solar- oder Windstrom schonen Sie die Wasserkraft, und so entleeren sich die Stauseen im Winter langsamer.
Eine Mangellage ist nicht zu verwechseln mit einem Blackout. Eine Mangellage zeichnet sich vorher ab. Aus diesem Grund würden in erster Linie Stromspar- und Kontingentierungs-Massnahmen getroffen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollten mit allen Möglichkeiten vermieden werden. Allfällige Massnahmen würde nicht EWS, sondern der Bundesrat anordnen.
Sparmöglichkeiten
Mit einfachen Massnahmen lassen sich der eigene Stromverbrauch und damit auch die Kosten senken.
Hilfreiche Energiespartipps finden Sie unter ews.ch/stromspartipps.
In den meisten Fällen können 10 bis 15 Prozent Strom eingespart werden, ohne dass in die Produktion eingegriffen werden muss. Die meisten Grossverbraucher konzentrieren sich in erster Linie auf Komfortfunktionen wie Beleuchtung, Belüftung, Temperaturreduktion in Büro, Einstellhalle sowie Produktion, wo dies möglich ist.
Wird die Kontingentierung auf diese Grössenordnung verschärft, ist in vielen Betrieben die Produktion tangiert davon. Einige Betriebe haben dabei eventuell die Möglichkeit, Test- oder Entwicklungscenter zu schliessen, oder einzelne Produktionslinien vorübergehend stillzulegen. Unter Umständen kann eine solche Stilllegung durch ein eingeschobenes Wartungsfenster abgefedert werden.
In wenigen Fällen ist eine Einsparung in dieser Grössenordnung schlicht nicht möglich. Dann muss vorübergehend die ganze
Produktion stillgelegt werden. Siehe dazu aber auch obige Möglichkeit zu standortübergreifenden Massnahmen: Sie dürfen auch einen nebengeordneten Standort stilllegen, und am Hauptstandort voll weiterproduzieren.
Die Kontingentierung gilt über alle Standorte. Sie dürfen also die Einsparungen an allen Standorten addieren solange es sich um eine juristische Einheit handelt.
Kontingentierung
Unternehmen müssen sich Gedanken machen über ihr Business Continuity Management und eine Notfallplanung vornehmen: Jeder Unternehmer muss individuell für sich die Frage beantworten: Wie kann ich meine Geschäftstätigkeit unter eingeschränkten Bedingungen fortsetzen – mit weniger Energie oder sogar zyklischen Unterbrechungen?
Es gilt zu unterscheiden zwischen Kontingentierung und zyklischer Abschaltung: Die Kontingentierung trifft alle Grossverbraucher gleichermassen. Bei der zyklischen Abschaltung muss technisch bedingt ein ganzer Strang abgeschaltet werden. Deswegen sind dabei nicht nur Grossverbraucher, sondern auch Kleingewerbe und Privathaushalte betroffen. Abschaltungen hätten grosse wirtschaftliche Folgen. Es muss im Interesse von uns allen liegen, dass es nicht soweit kommt. Wir alle müssen darum die Sparappelle ernst nehmen.
Es wird stets der zu kontingentierende Monat des Vorjahres als Referenzgrösse angenommen.
Es wird Sanktionen geben, die aber durch die Politik noch nicht abschliessend definiert sind. Diese können bis hin zur
Abschaltung gehen.
Die Kontingentierung zielt, genau wie die Sparappelle und Verbrauchsverbote, darauf ab, so viel Strom einzusparen wie nötig, um mit gemeinsamer Kraft zu vermeiden, dass es zu zyklischen Abschaltungen kommt.
Grossverbraucher sind alle Endverbraucher, die 100’000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen oder mit einem geringeren Jahresverbrauch, welche aufgrund eines in der Vergangenheit erzielten Verbrauches über 100’000 kWh zum damaligen Zeitpunkt den Anspruch auf freien Netzzugang beantragt haben. Sie bleiben also Grossverbraucher.
Eigenproduktion und Notstrom-Generatoren
Ja, im Falle von zyklischen Abschaltungen kann selbst produzierter Strom komplett für sich selbst genutzt werden. Voraussetzung dazu ist, dass die installierte Anlage diesen Eigenverbrauch im Inselbetrieb technisch zulässt. Für Fragen können Sie sich gerne an die EWS Gebäudetechnik oder einen Installateur ihrer Wahl wenden.
Die Stromversorgung ist nie zu 100 Prozent garantiert. Verschiedene Einflüsse können jederzeit zu einem Stromunterbruch führen. Wenn Sie sehr kritische Geschäftsprozesse unterhalten, sollten Sie sich darauf vorbereiten und beispielsweise die Anschaffung von Anlagen für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (z.B. Notstromaggregaten/grössere Batteriespeicher) prüfen. Diese Empfehlung gilt unabhängig einer möglichen Strommangellage in der Zukunft.
E‑Mobilität und Wärmepumpen
Doch, im Moment gibt es keine Einschränkungen. Sollte es zu Sparapellen kommen, gelten diese jedoch für alle elektrischen Verbraucher.
Die Dekarbonisierung – der Ersatz von Öl hin zu erneuerbarem Strom – macht nach wie vor sehr viel Sinn. Wir müssen als Gesellschaft diese Herausforderung schaffen, genauso wie wir es auch schaffen müssen, dass wir auch in Zukunft und zu jedem Zeitpunkt genügend Strom haben.
Weitere Informationen
Unter ostral.ch. Auf dieser Webseite steht für Grossverbraucher eine aufschlussreiche Broschüre als Download zur Verfügung.
Sie erreichen uns bei Fragen per E‑Mail.
Weitere Empfehlungen und Informationen zur Energielage der Schweiz finden Sie auf nicht-verschwenden.ch.