Die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG/vEVG) ist ein bewährtes Abrechnungsmodell im Bereich erneuerbare Energien um Ihren lokal produzierten Strom vor Ort zu verkaufen.
Der erzeugte Solarstrom wird anteilig auf die Parteien verteilt, während überschüssiger Strom ins EWS-Netz eingespeist und vergütet wird. Wenn die Anlage kein Strom produziert, liefert EWS als Verteilnetzbetreiberin den Reststrombedarf. Mit «EVG Deluxe» bietet EWS eine komfortable, unkomplizierte EVG-Abrechnungslösung. Diese ist auch als virtuelle Variante (vEVG) in der Nachbarschaft möglich, sofern sich die Parteien denselben Netzanschlusspunkt teilen.
Mit wem kann ich eine virtuelle EVG/ein virtueller ZEV bilden?
Möglich ist dies mit Nachbarliegenschaften, welche denselben Netzanschlusspunkt teilen. Füllen Sie das unten verlinkte Formular «Erstauskunft» aus. Wir melden uns mit den möglichen Adressen bei Ihnen.

Abrechnung – Ihre Kosten mit «EVG/vEVG Deluxe»
Das Abrechnungsmodell ZEV verlangt viel Eigenverantwortung für die Verwaltung der Abrechnung von den Teilnehmenden, während das «EVG/vEVG Deluxe»-Modell eine vollständige Dienstleistungslösung durch EWS bietet, bei der alle Abrechnungsschritte und der Kundenservice von EWS übernommen werden. Eine bequeme und unkomplizierte Lösung für die Produzenten und Verbraucher.
Monatlich pro Messpunkt: CHF 1.20 (zzgl. MwSt.) | Einmalige Einrichtungspauschale: CHF 599.– (zzgl. MwSt.) |
✓ Abrechnung & Inkasso durch EWS ✓ Übersichtliche Einzelabrechnung pro Partei ✓ Jährliche individuelle Preisgestaltung* | ✓ Direkter Ansprechpartner für Endkund*innen ✓ Gutschriften erfolgen direkt an EVG ✓ Ablesung mit Smart Metern |
*eine jährliche Preisanpassung für die Verrechnung des internen Solarstroms innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG/vEVG) ist im Abrechnungsmodell «EVG/vEVG Deluxe» enthalten. Der Preis kann von der EVG/vEVG individuell festgelegt werden.
Vorteile der Abrechnungslösung «EVG/vEVG Deluxe» für eine Eigenverbrauchsgemeinschaft, gegenüber dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV):
- Mess- und Abrechnungsdienstleistungen werden von EWS übernommen
- Keine eigene Infrastruktur für Messungen nötig (EWS stellt diese zur Verfügung)
- Verbraucher bleiben in der Grundversorgung von EWS
- Unkompliziertes Sorglospaket
- Inkassorisiko bleibt bei EWS
- Kein administrativer Mehraufwand
Virtuelle EVGs & Virtuelle ZEV
Ab dem 1. Januar 2025 wird es in der Schweiz möglich sein, EVG- und ZEV-Modelle auch virtuell umzusetzen. So kann der Solarstrom von der eigenen Anlage im nahen Umfeld mit mehreren Parteien geteilt werden, sofern sie denselben Netzanschlusspunkt besitzen.
Das erlaubt Gemeinschaften wie Nachbarliegenschaften, Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbe- oder Industriebauten, ihren vor Ort erzeugten Solarstrom zu teilen und so die Energiekosten langfristig zu senken. Mit EWS erhalten Sie Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer Eigenverbrauchsgemeinschaft, aber auch die technologischen Lösungen, um den Energieverbrauch vor Ort optimal zu organisieren.
ZEV/vZEV
Interne Verbrauchsmessung und Abrechnung durch Zusammenschluss Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) selbst organisiert.
«EVG/vEVG Deluxe»
Interne Messung und Abrechnung exakt und unkompliziert durch EWS im Auftrag der EVG.
Im Sorglospaket «EVG/vEVG Deluxe» übernimmt EWS alle Mess- und Abrechnungsleistungen für Sie.
Stromproduzenten können die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion direkt selbst verbrauchen. Dabei sind verschiedene Szenarien möglich:
– Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 100% produziert Ihre Produktionsanlage so viel Strom, wie Sie zur gleichen Zeit brauchen. Sie benötigen keinen Strom aus dem öffentlichen Netz.
– Produziert Ihre Produktionsanlage mehr Strom, als Sie zur gleichen Zeit benötigen, beziehen Sie keinen Strom aus dem öffentlichen Netz. Die Differenz zwischen Ihrem Verbrauch und Ihrer Produktion wird ins Netz eingespeist. EWS vergütet den Betreibern von Produktionsanlagen diese Rücklieferungen.
– Bei einem Eigenverbrauchsanteil von weniger als 100% produziert Ihre Produktionsanlage weniger Strom, als Sie zur gleichen Zeit verbrauchen. Sie beziehen den benötigten Reststrom aus dem öffentlichen Netz.
In Mehrfamilienhäusern, Bürogebäuden etc., können mehrere Verbraucher gemeinsam den selbst produzierten Strom nutzen. Damit eine derartige Nutzung unter Eigenverbrauch fällt, benötigen die Endverbraucher und die Produktionsanlagen einen gemeinsamen Netzanschluss. EWS bietet ihren Kunden entsprechende Lösungen.
Sie profitieren, wenn Sie als Endverbraucher den Strom von einer Erzeugungsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusses beziehen, ohne dabei das öffentliche Verteilnetz zu nutzen. Wenn sich mehrere Endverbraucher zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG/vEVG) zusammenschliessen, müssen sie sich auf ein gemeinsames Energieprodukt einigen und eine EVG gründen. Die EVG und alle zugehörigen Parteien schliessen dafür einen rechtskräftigen Vertrag ab und legen diesen dem Verteilnetzbetreiber vor. Die Messanordnung muss umgebaut werden, um zeitgleich Abgaben und Bezüge erheben zu können. Das geschieht mittels Messung oder Aggregatbildung (virtueller Messpunkt).
Bei EWS können sowohl einzelne Endverbraucher (z.B die Besitzer eines Einfamilienhauses), als auch mehrere Endverbraucher gemeinsam (z.B. die Bewohner eines Mehrfamilienhauses) von der Eigenverbrauchsregelung profitieren. In beiden Fällen wird der produzierte, aber nicht verbrauchte Strom ins Netz gespeist und von uns vergütet.
Nein. Eine Eigenverbrauchsregelung ist technologieunabhängig (Photovoltaik‑, Biomasse‑, Windkraftanlage etc.) und bei Anlagen jeder Grösse möglich. Bitte beachten Sie bei ZEV die Mindestproduktionsleistung (>10% vom Netzanschluss).
- Endverbraucher, die Strom von einer Produktionsanlage innerhalb des gleichen Netzanschlusspunktes beziehen, ohne das öffentliche Verteilnetz zu nutzen, können vom Eigenverbrauch profitieren. Füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie wissen möchten, mit wem Sie den Netzanschlusspunkt teilen.
- Wenn mehrere Energieverbraucher gemeinsam vom Eigenverbrauch profitieren wollen, müssen sie eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG/vEVG) gründen und sich auf ein gemeinsames Energieprodukt einigen.
- Die Produktionsleistung muss mindestens 10% der kumulierten Anschlussleistungen betragen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Vertriebsteam
041 818 33 38
vertrieb@ews.ch
Montag bis Freitag:
07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr