Auf acht Seiten sind die Bedingungen, die EWS mit dem Lehrling Armin Moser anno 1934 festlegte, detailliert notiert. Die Arbeitszeit richtete sich nach den damals bestehenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften und betrug 48 Wochenstunden, wobei – das ist explizit erwähnt – für den Gottesdienst die nötige Zeit freizulassen sei. Pro Lehrjahr erhielt Armin sechs Arbeitstage Ferien.
Im ersten Lehrjahr bezahlte ihm EWS einen Monatslohn von 30 Franken, im zweiten 50 Franken und danach war die Lehrlingstätigkeit bis zu ihrer Beendigung mit monatlichen 70 Franken abgegolten. Bei Vertragsauflösung infolge schuldhaften Verhaltens hatte, so die Vereinbarung, der das Problem verursachende Vertragspartner im 1. Lehrjahr 50, im zweiten Lehrjahr 100 und im dritten Lehrjahr 150 Franken Entschädigung zu entrichten.
Attraktive Ausbildungsplätze
Die Verhältnisse von 1934 sollen und können nicht mit heute verglichen werden. Doch ein Element aus Armin Mosers Vertrag lässt sich zwischen den Zeilen herauslesen und wohl auch in die heutige Zeit übertragen: die Wichtigkeit, einen guten „Lehrmeister“ zu finden und damit eine Lehre absolvieren, einen Beruf erlernen zu können. EWS war als Ausbildnerin schon immer sehr geschätzt. Mit ihrem vielseitigen Angebot an attraktiven Ausbildungsplätzen nimmt EWS bis heute die gesellschaftliche Verantwortung wahr und leistet Jahr für Jahr eine bedeutende, nachhaltige Wertschöpfung.
1946 erliess das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ein neues Reglement betreffend die Lehrlingsausbildung im Elektroinstallationsgewerbe, in welchem zum Beispiel die Dauer der Lehrzeit eines Elektromonteurs von 3,5 auf 4 Jahre angehoben wurde. Die neuen Weisungen veranlassten die EWS-Betriebsleitung, die damals gültigen Richtlinien des Lehrlingswesens zu überarbeiten. Die angepassten Satzungen beinhalten klare Worte sowohl für die Ausbildnerin wie für den Lernenden. Es liest sich so: „Lehrlinge sollen nicht angenommen werden nur um einen billigen Ausläufer oder Handlanger zu erhalten. Es ist Pflicht des Lehrmeisters dafür zu sorgen, dass der Lehrling seinen Beruf gründlich erlernen kann. (…) Anderseits ist der Lehrling streng zu halten und zu intensivem Arbeiten zu erziehen. Schlendrian darf beim Lehrling ganz besonders nicht geduldet werden. (…) Der Lehrling soll in erster Linie an sauberes, genaues und mit zunehmender Fertigkeit auch an rasches Arbeiten gewöhnt werden. Er ist über Ordnung und Reinlichkeit bei der Ausübung des Berufes im Magazin, in der Werkstatt und in den Bauten zu belehren (…).“
Vom Lehrling zum Lernenden
Heutzutage gelangt EWS mit folgender Botschaft an ihre potentiellen Lernenden: „EWS bietet energiegeladenen jungen Menschen die Chance für eine Berufsausbildung in einer zukunftsorientierten und spannenden Branche.“ Allen interessierten jungen Menschen stehen die Türen offen. Bereits 1978 ist das Auswahlverfahren wie folgt vonstattengegangen: „Nach seiner schriftlichen Bewerbung wird der Kandidat zu einem Eintrittstest eingeladen. Nach erfolgtem Eintrittsgespräch muss der Bursche schriftliche Aufgaben in Arithmetik und Geometrie lösen und einen Lebenslauf schreiben. Sofern die Leistungen unseren Anforderungen entsprechen und eine Lehrstelle in unserem Betriebe frei ist, erfolgt unsere Zusage.“ Noch immer verläuft das Selektionsverfahren ähnlich. Was aber anders ist: Die Rede ist nicht mehr vom Burschen und vor allem nicht mehr vom Burschen allein. Heute werden junge Frauen und Männer angesprochen und das mit Erfolg. Ebenfalls geändert hat sich für die Auszubildenden die Bezeichnung: Man spricht heute nicht mehr vom Lehrling, sondern vom Lernenden.
Reisen Sie mit weiter in das Jahr 1950