24-h-Kundenservice

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Hier finden Sie Infos zu unse­rem 24-h-Pikett­dienst, können Ihren Umzug melden oder sich über Ihre Strom­rech­nung informieren.

Wir bera­ten Sie gerne.
Mieter- und Eigentümerwechsel

Herz­li­chen Dank, dass Sie uns Ihren Wech­sel bis 10 Tage vor Umzug melden. Wir lesen Ihren Ener­gie­ver­brauch im Anschluss gerne ter­min­ge­recht ab. Alle erfor­der­li­chen Anga­ben für die Mel­dung finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.

Rechnungsadresse ändern

Haben Sie eine neue Rech­nungs­adresse oder möch­ten Sie Ihre bestehende aktualisieren?

Stromrechnung im Überblick

Die Strom­rech­nung gibt Ihnen eine ein­fa­che Über­sicht Ihres Strom­be­zugs. Sie bezah­len den effek­tiv bezo­ge­nen Strom (Ener­gie), die Nut­zung des Netzes (Netz­nut­zung) sowie die öffent­li­chen Abga­ben. Gerne erklä­ren wir Ihnen die ein­zel­nen Posi­tio­nen der Rechnung.

Zahlungsarten

Stan­dard­mäs­sig wird die Rech­nung per Post mit Ein­zah­lungs­schein ver­sen­det (ab 2025 CHF 2.50/Rechnung). Bei uns haben Sie zusätz­lich die Mög­lich­keit, die Rech­nun­gen per E‑Rechnung oder via LSV zu beglei­chen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Strom­rech­nun­gen gerne per E‑Mail.

E‑Rechnung (eBill)
Wer sich für die E‑Rechnung anmel­det, gewinnt viel Zeit und schont die Umwelt. Mit dem «E‑Banking» einer Schwei­zer Bank oder über «E‑Finance» von Post­Fi­nance emp­fan­gen Sie Ihre EWS-Rech­nun­gen bequem, sicher und papier­los. Nutzen auch Sie die Vor­teile des elek­tro­ni­schen Zah­lungs­ver­kehrs und wech­seln jetzt zu eBill. Akti­vie­ren Sie den Ser­vice in Ihrem E‑Ban­king-Portal. Wei­tere Infor­ma­tio­nen finden Sie auf der Web­site von eBill.

Anmel­den für eBill:

1. Loggen Sie sich in Ihrem Online-Ban­king ein.

2. Wählen Sie den Menü­punkt «eBill» oder «eBill-Rech­nungs­stel­ler» und akti­vie­ren Sie die Dienstleistung

3. Wählen oder suchen Sie «EWS AG» als Rech­nungs­stel­le­rin. Für die Anmel­dung benö­ti­gen Sie Ihre Kun­den­num­mer, Ihre Rech­nungs­num­mer und eine gül­tige E‑Mail-Adresse.

4. Kon­trol­lie­ren Sie Ihre E‑Ban­king- und Kun­den­in­for­ma­tio­nen und bestä­ti­gen Sie die Anmeldung.

5. Sie erhal­ten eine Anmel­de­be­stä­ti­gung per E‑Mail.

LSV
Mit­tels Last­schrift­ver­fah­ren werden die Strom­rech­nun­gen direkt Ihrem Bank­konto belas­tet. Wenn Sie LSV ein­rich­ten möch­ten, benö­ti­gen wir eine Belas­tungs­er­mäch­ti­gung von Ihnen. Ent­we­der können Sie das not­wen­dige For­mu­lar hier down­loa­den oder tele­fo­nisch unter 041 818 33 38 bestel­len. Das aus­ge­füllte For­mu­lar können Sie per Post oder per E‑Mail ein­rei­chen.

Sie erhal­ten Ihre Strom­rech­nung und die Belas­tungs­an­zeige Ihrer Bank oder Post wei­ter­hin zuge­stellt. Bei Unstim­mig­kei­ten haben Sie das Recht, die Belas­tung inner­halb von 30 Tagen rück­gän­gig zu machen.

Rech­nung per E‑Mail
Falls Sie die Strom­rech­nun­gen per E‑Mail erhal­ten möch­ten, füllen Sie bitte das ent­spre­chende For­mu­lar im Kun­den­por­tal aus.

Stromprodukt wählen

Wel­ches Strom­pro­dukt passt am besten zu Ihnen? EWS belie­fert Sie stan­dard­mäs­sig mit EWS WasserKraft.

Zählerablesung

Hier erhal­ten Sie einige nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zur Zählerablesung:

Ab Früh­ling 2018 in Teil­ge­bie­ten neu Smart Meter im Ein­satz
EWS hat den admi­nis­tra­ti­ven Auf­wand bei der Zäh­ler­ab­le­sung ver­ein­facht. Ein intel­li­gen­ter Strom­zäh­ler, genannt Smart Meter, ist ein elek­tro­ni­scher Zähler, der Daten emp­fan­gen und senden kann. Dies hat zur Folge, dass die bis­he­rige Zäh­ler­ab­le­sung vor Ort ent­fällt, da die Ener­gie­ver­brauchs­da­ten auto­ma­tisch an den Netz­be­trei­ber wei­ter­ge­lei­tet werden. Das neue System zeich­net die Zäh­ler­stände im 15-Minu­ten-Takt auf. Dadurch haben Sie die Mög­lich­keit, Ihre Strom­ver­brauchs­da­ten im Kun­den­por­tal ein­zu­se­hen. Sobald Sie über einen neuen Strom­zäh­ler ver­fü­gen (der Aus­tausch wird Ihnen schrift­lich mit­ge­teilt), ent­fal­len die auf Schät­zun­gen basie­rende Teil­rech­nun­gen. Diese werden durch Rech­nun­gen mit effek­ti­ven Ver­brauchs­da­ten ersetzt (Abrech­nung neu quartalsweise).

Zäh­ler­ab­le­sung einmal pro Jahr
Die grosse Mehr­heit der Zäh­ler­stände wird nur noch einmal (im Januar) statt wie bisher zwei­mal pro Jahr erfasst. Dies betrifft noch ca. 5’000 Zähler im Ver­sor­gungs­ge­biet. Mit diesem Vor­ge­hen können wir Kosten und Auf­wand ein­spa­ren. Mit dieser Vari­ante erhal­ten Sie im März, Juni und Sep­tem­ber für den vor­aus­sicht­li­chen Ver­brauch von jeweils drei Mona­ten eine Teil­rech­nung. Anfang Januar erstellt EWS eine Ver­brauchs­ab­rech­nung gemäss Zäh­ler­stand. Die Teil­rech­nungs­be­träge werden dabei in Abzug gebracht.

Aus­nah­men
Fol­gende Zähler (ca. 1’000) liest EWS nach wie vor halb­jähr­lich, näm­lich Anfang Juli und im Januar ab. Dabei werden pro Gebäude resp. Stand­ort maxi­mal 4 Zähler erfasst:

  • Leis­tungs­zäh­ler, Bau­pro­vi­so­rien und Rücklieferer
  • Alle Zähler, die einen Ver­brauch höher als 30’000 kWh pro Jahr aufweisen
Veröffentlichungspflicht

Bezüg­lich Strom­ver­sor­gung erfül­len wir als pri­vat­recht­li­ches Unter­neh­men einen öffent­lich-recht­li­chen Auf­trag. Des­halb sind wir ver­pflich­tet, bestimmte Geschäfts­kenn­zah­len offen­zu­le­gen.

Falls Sie ein Anlie­gen haben, das sich auf dieser Seite nicht lösen lässt, können Sie uns gerne tele­fo­nisch kon­tak­tie­ren oder online das Kon­takt­for­mu­lar aus­fül­len.

Nehmen Sie mit uns Kon­takt auf:

Ver­triebs­team

041 818 33 38
vertrieb@ews.ch

Montag bis Frei­tag:
07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr