Wir beraten Sie gerne.
Herzlichen Dank, dass Sie uns Ihren Wechsel bis 10 Tage vor Umzug melden. Wir lesen Ihren Energieverbrauch im Anschluss gerne termingerecht ab. Alle erforderlichen Angaben für die Meldung finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Haben Sie eine neue Rechnungsadresse oder möchten Sie Ihre bestehende aktualisieren?
Die Stromrechnung gibt Ihnen eine einfache Übersicht Ihres Strombezugs. Sie bezahlen den effektiv bezogenen Strom (Energie), die Nutzung des Netzes (Netznutzung) sowie die öffentlichen Abgaben. Gerne erklären wir Ihnen die einzelnen Positionen der Rechnung.
Standardmässig wird die Rechnung per Post mit Einzahlungsschein versendet (ab 2025 CHF 2.50/Rechnung). Bei uns haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die Rechnungen per E‑Rechnung oder via LSV zu begleichen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Stromrechnungen gerne per E‑Mail.
E‑Rechnung (eBill)
Wer sich für die E‑Rechnung anmeldet, gewinnt viel Zeit und schont die Umwelt. Mit dem «E‑Banking» einer Schweizer Bank oder über «E‑Finance» von PostFinance empfangen Sie Ihre EWS-Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Nutzen auch Sie die Vorteile des elektronischen Zahlungsverkehrs und wechseln jetzt zu eBill. Aktivieren Sie den Service in Ihrem E‑Banking-Portal. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von eBill.
Anmelden für eBill:
1. Loggen Sie sich in Ihrem Online-Banking ein.
2. Wählen Sie den Menüpunkt «eBill» oder «eBill-Rechnungssteller» und aktivieren Sie die Dienstleistung
3. Wählen oder suchen Sie «EWS AG» als Rechnungsstellerin. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre Kundennummer, Ihre Rechnungsnummer und eine gültige E‑Mail-Adresse.
4. Kontrollieren Sie Ihre E‑Banking- und Kundeninformationen und bestätigen Sie die Anmeldung.
5. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E‑Mail.
LSV
Mittels Lastschriftverfahren werden die Stromrechnungen direkt Ihrem Bankkonto belastet. Wenn Sie LSV einrichten möchten, benötigen wir eine Belastungsermächtigung von Ihnen. Entweder können Sie das notwendige Formular hier downloaden oder telefonisch unter 041 818 33 38 bestellen. Das ausgefüllte Formular können Sie per Post oder per E‑Mail einreichen.
Sie erhalten Ihre Stromrechnung und die Belastungsanzeige Ihrer Bank oder Post weiterhin zugestellt. Bei Unstimmigkeiten haben Sie das Recht, die Belastung innerhalb von 30 Tagen rückgängig zu machen.
Rechnung per E‑Mail
Falls Sie die Stromrechnungen per E‑Mail erhalten möchten, füllen Sie bitte das entsprechende Formular im Kundenportal aus.
Welches Stromprodukt passt am besten zu Ihnen? EWS beliefert Sie standardmässig mit EWS WasserKraft.
Hier erhalten Sie einige nützliche Informationen zur Zählerablesung:
Ab Frühling 2018 in Teilgebieten neu Smart Meter im Einsatz
EWS hat den administrativen Aufwand bei der Zählerablesung vereinfacht. Ein intelligenter Stromzähler, genannt Smart Meter, ist ein elektronischer Zähler, der Daten empfangen und senden kann. Dies hat zur Folge, dass die bisherige Zählerablesung vor Ort entfällt, da die Energieverbrauchsdaten automatisch an den Netzbetreiber weitergeleitet werden. Das neue System zeichnet die Zählerstände im 15-Minuten-Takt auf. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stromverbrauchsdaten im Kundenportal einzusehen. Sobald Sie über einen neuen Stromzähler verfügen (der Austausch wird Ihnen schriftlich mitgeteilt), entfallen die auf Schätzungen basierende Teilrechnungen. Diese werden durch Rechnungen mit effektiven Verbrauchsdaten ersetzt (Abrechnung neu quartalsweise).
Zählerablesung einmal pro Jahr
Die grosse Mehrheit der Zählerstände wird nur noch einmal (im Januar) statt wie bisher zweimal pro Jahr erfasst. Dies betrifft noch ca. 5’000 Zähler im Versorgungsgebiet. Mit diesem Vorgehen können wir Kosten und Aufwand einsparen. Mit dieser Variante erhalten Sie im März, Juni und September für den voraussichtlichen Verbrauch von jeweils drei Monaten eine Teilrechnung. Anfang Januar erstellt EWS eine Verbrauchsabrechnung gemäss Zählerstand. Die Teilrechnungsbeträge werden dabei in Abzug gebracht.
Ausnahmen
Folgende Zähler (ca. 1’000) liest EWS nach wie vor halbjährlich, nämlich Anfang Juli und im Januar ab. Dabei werden pro Gebäude resp. Standort maximal 4 Zähler erfasst:
- Leistungszähler, Bauprovisorien und Rücklieferer
- Alle Zähler, die einen Verbrauch höher als 30’000 kWh pro Jahr aufweisen
Bezüglich Stromversorgung erfüllen wir als privatrechtliches Unternehmen einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Deshalb sind wir verpflichtet, bestimmte Geschäftskennzahlen offenzulegen.
Falls Sie ein Anliegen haben, das sich auf dieser Seite nicht lösen lässt, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren oder online das Kontaktformular ausfüllen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
Vertriebsteam
041 818 33 38
vertrieb@ews.ch
Montag bis Freitag:
07.30 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr